Guten Abend,
bereits 2001 wurde mir in einer Rentenauskunft bestätigt, dass ich die Voraussetzungen für eine Rente für Schwerbehinderte mit 60 Jahren erfüllen würde und zwar ohne Abschläge. Den Antrag auf Vertrauensschutz hatte ich bereits gestellt. Seit o1 beziehe ich eine EM-Rente und habe nun Antrag auf Rente für Schwerbehinderte mit Beginn des 60. Lj. gestellt. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung, die Wartezeit sei nicht erfüllt, es würden 18 Monate fehlen. Wenn ich das vorher gewußt hätte, hätte ich mein Arb.-Verh. nicht aufgelöst. Nun habe ich eine erneute R-Auskunft eingeholt. Auch diese erhielt den Hinweis, dass die Wartezeit erfüllt ist.
Mir fiel auf, dass bei der R-Auskunft Zurechnungszeiten mit angerechnet worden sind, die in dem Abl.-Bescheid aber nicht berücksichtgt wurden.
Wie ist so etwas möglich ? Bei den Ber.-Stellen des DRB sagte man mir, dass in ihrem PC auch steht, dass ich die Voraussetzungen erfüllt hätte.
Vielen Dank
Cinderella
Für Falschauskünfte haftet die DRV, wenn Sie beweisen können, daß die gegeben wurden und diese Ihr Verhalten beeinflußt haben.
Wie Sie sagen, können Sie das.
Nun bleibt Ihnen nur der bürokratische Gang: Schriftstücke sammeln, die die falsche Auskunft beweisen. D.h.: Lassen Sie sich die Computerausdrucke beglaubigen. Und dann nichts wie ab zum Anwalt oder Sozialverband.
Die wissen, was zu tun ist.
und wo liegt eigentlich das Problem?
Wenn Sie seit 2001 eine EM rente beziehen, ist das doch die volle Rente, höher wird die Altersrente im Regelfall auch nicht, weil der Erwerbsgeminderte i.d.R keine Beiträge gezahlt hat und heute die Gesetze nicht besser sind als 2001.
Dann beziehen Sie halt weiter die EM Rente.
Danke für die Nachricht, ich weiß, dass ich nicht mehr Rente bekomme, darum geht es mir auch nicht. Ich habe es nur satt mich bei einer erneuten Gesundheitsüberprüfung vom DRB von Gutachter zu Gutachter schicken zu lassen, obwohl ihre eigene Reha-Klinik bescheinigt hat, dass keine gesundheitliche Besserung mehr zu erwarten ist. Aus diesem Grund will ich mein Recht auf Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen.
Viele Grüße Cinderella
Besten Dank für Ihre hilfreiche Nachricht. Ich habe bereits mit einer Fachanwältin für Sozialrecht gesprochen und werde wohl Klage einreichen müssen. Ganz einfach wird das wohl nicht. Die Rentenauskünfte sind nicht rechtsverbindlich, obwohl ich sie schriftlich habe und ich muß nachweisen, ob mir ein wirtschaftlicher Schaden durch die Falschauskunft entstanden ist. Sie haben mich aber darin bestärkt, diesen Weg zu gehen.
Beste Grüße Cinderella
In der Rentenauskunft ist mit Sicherheit schriftlich niedergelegt, dass die betreffende Rente nur gewährt werden kann, sofern die Wartezeit zu gegebener Zeit erfüllt sein wird.
Es kann sehr wohl ein Unterschied zur EM Rente bestehen, zumal in der EM Rente eine Kürzung enthalten sein wird und die Altersrente laut Angaben der Userin Vertrauensschutz hätte, also keine Kürzung. Umso wichtiger wäre es, die Ansprüche ab dem 60. Lebensjahr durchzusetzen, denn bei einem späteren Rentenbeginn bleibt die Kürzung( § 77 SGB VI).
Vielleicht ist ja auch die Rentenauskunft richtig und die Ablehnung falsch? Wenn auch die Beratungsstelle bestätigt hat, das laut PC die Wartezeit erfüllt ist, verstehe ich nicht, warum dort nicht gleich ein entsprechender Widerspruch aufgenommen wurde mit der richtigen Begründung. Zurechnungszeiten zählen für die Wartezeit von 35 Jahren mit, ich würde dies auf jeden Fall nochmal überprüfen lassen. Ein Tipp: wenden sie sich doch mal an den VDK, wenn sie eine Beratungsstelle in der Nähe haben.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Diesen Aspekt werde ich bei meinen weiteren Schritten auch noch berücksichtigen.
Beste Grüße Cinderella
Vielen Dank für die Nachricht.
Bei mir steht mit Datum 2001 und 2007: Diese Wartezeit ist erfüllt. Kein Rentenabschlag aufgrund der Vertr.-Schutzregelung bei einem Rentenbeginn ab 1.10.2007.