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Fehlzeiten

von Britta.F23.07.2009 | 19:35
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7 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin Jahrgang 1959 und bin jetzt EU Rentner auf Zeit. Ich hatte zwischen Ausbildung und Schule 6Wochen nicht belegen können da meine Ausbildung am 1.9 1975 und schulende war 15.7 1975 . Kann ich da noch was machen die Zeiten als Ferien anerkennen zu lassen? Britta.F

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Britta,

seit wann bekommen Sie denn schon Ihre Rente?

War der Rentenbeginn vor dem 01.01.1997, zählen Schulzeiten bereits ab dem 16. Lebensjahr zu den rentenrechtlichen Zeiten. Die Ferien sind dann als Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung zu werten, wenn die folgende Ausbildung eine schulische Ausbildung war. Handelte es sich um eine betriebliche Ausbildung, erkennbar an der Zahlung niedriger Pflichtbeiträge, kommt eine Anrechnung der Ferien nicht in Betracht. Berufliche Ausbildung im Lehrbetrieb erfährt aufgrund einer Rechtsänderung erst ab Januar 1998 eine besondere Berücksichtigung in der Rentenversicherung.

Aus Anlass einer Rechtsänderung werden bereits laufende Renten grundsätzlich nicht neu festge-stellt. Da die Rechtsänderung zum 01.01.1998 noch weitere, insbesondere schlechtere, Regelungen mit sich brachte, ist die Berechnung Ihrer Rente mit großer Wahrscheinlichkeit nach einer insgesamt günstigeren Variante erfolgt.

Bei einem Rentenbeginn nach 31.12.1996 zählt der Schulbesuch erst ab dem 17. Lebensjahr zu den rentenrechtlichen Zeiten.

Mit Beginn der Anrechnung beginnt dann auch erst das Versicherungsleben, das heißt ab dann können erst Lücken entstehen.

Von der Nachzahlungsmöglichkeit für nicht anrechenbare Schulzeiten hätte ich in Ihrem Fall abgeraten, da diese Beiträge erst bei einem folgenden Leistungsfall Berücksichtigung finden können, zum Beispiel bei der späteren Altersrente. Ob sich deswegen eine höhere Rente ergeben würde ist zumindest zweifelhaft.

6 Antworten

@Ahaam 23.07.2009 | 20:50
"Zwangspause/Ferien zwischen Ende Schule und Beginn der Ausb. ist i.d.R. eine Überbrückungszeit." mit 16???
Ahaam 23.07.2009 | 19:54
Zu dieser Lücke wurden Sie bestimmt bei einer Kontenklärung bzw. beim Rentenantrag gefragt. Zwangspause/Ferien zwischen Ende Schule und Beginn der Ausb. ist i.d.R. eine Überbrückungszeit. Ggf. den Rententräger kurz schriftlich auf diesen Umstand hinweisen!
KSCam 23.07.2009 | 21:15
da diese Zeit vor dem 17. Lj liegt, kann sie nicht angerechnet werden - Sie können sich jedes Porto diesbezüglich sparen, keine Chance!
Ahaam 24.07.2009 | 07:59
Ihre Ansicht entspricht leider dem aktuellen Vorgehen der DRV - allerdings sollte man bei allen unter 45 immer ab 16.Lj. Schulzeiten geltend machen, da damit der Hinweis auf die Einzahlung für nicht anrechenbare AZ erfolgt (wer das tun soll und ggf. mit welchem Nutzen sei mal dahingestellt - eine sehr theoretische Regelung!)
Ahaam 24.07.2009 | 07:58
Wenn Britta F. bislang die Schulzeit bis 06/1975 im Konto bzw. VV zum Bescheid hat, dann hat die Rente auch noch unter dem alten Recht begonnen - weshalb soll dann der Lückenschluss nicht möglich sein???
Britta.Fam 25.07.2009 | 12:33
Danke für die Antworten. Also ist es so das es für mich egal ist.Es zählt der Schulbesuch erst ab dem 17. Lebensjahr zu den renten rechtlichen Zeiten. Britta.F
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