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Fehlzeiten - Nachweis Auslandstätigkeit

von retiro19.07.2007 | 06:13
1527 Ansichten
2 Antworten

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Ich war 6 Monate als Praktikant in Frankreich tätig und habe dort in die Rentenkasse eingezahlt. Ich habe darüber hinaus ca. 5 Jahre in die Britische Rentenkasse eingezahlt. Vom Beratungstermin habe ich den Eindruck gewonnen ich muss mir von den jeweiligen Arbeitgebern eine Bescheinigung geben lassen. Inzwischen habe ich allerdings Zweifel ob das wirklich so abläuft. In welcher Form erbringe ich den Nachweis für diese Zeiten und wen muss ich diesbezüglich anschreiben / um Unterstützung bitten?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.07.2007 | 09:49

Der Antwort von Schade habe ich nichts hinzuzufügen.

1 Antworten

Schadeam 19.07.2007 | 07:53
auch da gibt es keinen Königsweg. Entweder geben Sie die ausländischen Zeiten (Zeit, Ort, Arbeitgeber, RV Nummer) mit dem Formular E207 beim deutschen Versicherungsträger an. Dann setzt der sich mit der RV im Ausland in Verbindung. Bei diesem Weg ist es dem dt. Berater natürlich am liebsten, wenn Sie ihm eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitsgebers vorlegen, von der er die Daten korrekt abschreiben kann. Oder Sie schreiben die ausländische Sozialversicherung an und fordern dort eine Versicherungsbescheinigung an, die Sie anschließend wieder in D vorlegen können. Falls Sie zukünftig nochmal im Ausland arbeiten, wäre es das beste sich vor Ort nach der Anschrift des ausländischen Versicherungsträgers zu erkundigen (das weiß der Arbeitgeber) und den gleich nach Ende der Beschäftigung wegen einer Bescheinigung anzugehen. Käme jeder auf diesen naheliegenden Gedanken, wäre der spätere Nachweis nie ein Problem. Und vergessen Sie bei allem eines nicht: nicht nur in D sitzten bei der RV Beamte / Angestellte, die es i. d. R. am liebsten haben, wenn alles nach Schema F abläuft und die erst mal abfragen, ob sie überhaupt zuständig sind.
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