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Experten-Antwort

Fehlzeiten nachweisen

von xDoris08.10.2014 | 08:55
8045 Ansichten
7 Antworten

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Hallo! Ich bin gerade dabei meine Regelaltersrente zu beantragen. Dabei wurde festgestellt, dass keine Nachweise über Betragszahlungen vom 01.04.1969 - 31.07.1969 vorhanden sind. Das ist die Zeit direkt nach meiner Lehre bis zum Beginn des Mutterschutzes zur Geburt meins ersten Kindes. Leider fehlen mir aus dieser Zeit die VS-Karten und ich habe auch sonst keine weiteren Belege mehr. Die Archive meines damaligen Arbeitgebers und auch meiner damaligen Krankenkasse reichen nicht soweit zurück, um ggf. Kopien anzufordern. Allerdings gibt es noch ein oder zwei Personen, die meine Beschäftigung für die Zeit bezeugen können. Geht sowas oder gibt es noch eine andere Möglichkeit, diese Lücke von ca. 4 Monaten zu schließen? Gruß, Doris

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo xDoris,

grundsätzlich können auch durch Zeugenerklärungen Beschäftigungen gegen Arbeitsentgelt glaubhaft gemacht werden. Eine Versicherung an Eides statt ist kein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo xDoris,

grundsätzlich können auch durch Zeugenerklärungen Beschäftigungen gegen Arbeitsentgelt glaubhaft gemacht werden. Eine Versicherung an Eides statt ist kein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung

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5 Antworten

Versichertenberateram 08.10.2014 | 11:07
Zeugenaussagen sind die eine Möglichkeit, aber evtl. haben Sie noch Zeugnisse vom Arbeitgeber? Die können auch hilfreich sein.
xDorisam 08.10.2014 | 11:18
Danke für die Info. Nein, Zeugnisse sind leider nicht vorhanden. Wie läuft das mit einer Zeugenaussage? Muss der Zeuge mit auf die Beratungsstelle?
oder soam 08.10.2014 | 11:56
Ob eine Zeugenerklärung herangezogen wird entscheidet der Rententräger, nicht Sie. Bieten Sie also die entsprechenden Zeugen für Ihre fehlenden Zeiten an - ob es zur 'Versicherung an Eides statt' kommt bzw. über die Vorladung der Zeugen entscheidet der zuständige Träger!
W*lfgangam 08.10.2014 | 21:19
Hallo oder so, um eine Zeugenerklärung oder EidVers. zur Glaubhaftmachung von Versicherungszeiten abzugeben, braucht man keine 'Erlaubnis' der DRV. xDoris, die Zeugenerklärungen können Sie per Vordruck von den Zeugen abgeben lassen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Die kann zuhause ausgefüllt werden, die Unterschrift sollte vor einer Beratungsstelle erfolgen, dort wird sie beglaubigt (auch jede Stadt/Gemeinde ist ebenfalls verpflichtet, das kostenfrei zu beglaubigen!). Die Erklärung wird auch auf Stimmigkeit gesichtet - wenn 3 mit identischem Inhalt vorliegen, wird es sicher Hinterfragungen gaben, wieso sich jeder Zeuge nach Jahrzehnten taggenau an die Ereignisse erinnern kann ;-) Andernfalls ist man vor Ort auch zum Ausfüllen bereit, erklärt dem Zeugen die Bedeutung dieser Erklärung, hakt bei Unstimmigkeiten nach und bietet Formulierungshilfen an. Ideal wären Arbeitskollegen, die ihr eigenes Rentenkonto zum Vergleich offen legen. Die DRV entscheidet dann nach Eingang, ob Sie den Zeugenerklärungen 'glaubt' und Ihre Versicherungszeiten danach anerkennt. Daneben wird mit Abgabe der Zeugenerklärung bereits die Bereitschaft zur eidlichen Aussage erklärt. Mit dieser Methode bleibt der DRV ein Arbeitsschritt erspart - die ZeugErkl. sind schon da, sie müssen nicht extra angefordert werden 8-) Gruß w.
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