Zitiert von: oder so
Ob eine Zeugenerklärung herangezogen wird entscheidet der Rententräger, nicht Sie. Bieten Sie also die entsprechenden Zeugen für Ihre fehlenden Zeiten an - ob es zur 'Versicherung an Eides statt' kommt
bzw. über die Vorladung der Zeugen entscheidet der zuständige Träger!
oder so,
um eine Zeugenerklärung oder EidVers. zur Glaubhaftmachung von Versicherungszeiten abzugeben, braucht man keine 'Erlaubnis' der DRV.
xDoris, die Zeugenerklärungen können Sie per Vordruck von den Zeugen abgeben lassen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0120.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Die kann zuhause ausgefüllt werden, die Unterschrift sollte vor einer Beratungsstelle erfolgen, dort wird sie beglaubigt (auch jede Stadt/Gemeinde ist ebenfalls verpflichtet, das kostenfrei zu beglaubigen!). Die Erklärung wird auch auf Stimmigkeit gesichtet - wenn 3 mit identischem Inhalt vorliegen, wird es sicher Hinterfragungen gaben, wieso sich jeder Zeuge nach Jahrzehnten taggenau an die Ereignisse erinnern kann ;-) Andernfalls ist man vor Ort auch zum Ausfüllen bereit, erklärt dem Zeugen die Bedeutung dieser Erklärung, hakt bei Unstimmigkeiten nach und bietet Formulierungshilfen an.
Ideal wären Arbeitskollegen, die ihr eigenes Rentenkonto zum Vergleich offen legen.
Die DRV entscheidet dann nach Eingang, ob Sie den Zeugenerklärungen 'glaubt' und Ihre Versicherungszeiten danach anerkennt. Daneben wird mit Abgabe der Zeugenerklärung bereits die Bereitschaft zur eidlichen Aussage erklärt.
Mit dieser Methode bleibt der DRV ein Arbeitsschritt erspart - die ZeugErkl. sind schon da, sie müssen nicht extra angefordert werden 8-)
Gruß
w.