1. Die Berücksichtigung von Zeiten der Ausbildungssuche setzt u.a. voraus, dass eine Meldung bei einer deutschen Agentur für Arbeit oder z. B. bei einem Jobcenter erfolgt ist.
2. Ist eine solche Meldung nicht vorgenommen worden, ist diese Zeit auch zu berücksichtigen, wenn sie nachgewiesen werden kann. Der Nachweis kann durch alle geeigneten Unterlagen geführt werden. In Betracht kommmen hier vorrangig Bescheinigungen der Agentur für Arbeit sowie von Arbeitgebern die Kindergeld gezahlt haben.
3. Sie sollten hier nachforschen, ob Ihnen geeignete Unterlagen oder Ihren Eltern noch vorliegen, ggf. kann diese Lücke dann doch geklärt werden.