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Experten-Antwort

Fehlzeiten Rentenverlauf

von Daniela01.03.2012 | 17:57
3089 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wenn man mal so dumm war und hat eine Zeitrente einstellen lassen ( 3/4 Jahr), war während dieser Zeit ohne Einkommen und über Ehemann familenversichert, hat die Rente dann später wieder neu bewilligt bekommen, wie werden solche Zeiten im Rentenverlauf behandelt. ? Nicht belegbare Zeiten oder Fehlzeiten ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniela,

es wird sich vermutlich um einen Zeitraum handeln, in dem keine rentenrechtlichen Zeiten vorliegen. Eine solche Lücke, egal ob geklärt oder nicht, stellt in der Regel immer einen Nachteil dar. Sie zählen nicht als rentenrechtliche Zeiten zu den unterschiedlichen Wartezeiten mit und Sie wirken sich auf keinen Fall rentensteigernd aus. Allerdings kennen auch wir nicht die genauen Einzelheiten. Wir empfehlen Ihnen daher zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 01.03.2012 | 20:58
Hallo Daniela, gelten als 'geklärte Lücken' - da war nichts, kommt nichts und füllt sich auch nicht wieder auf. Bei einer nächsten Kontenklärung/Überprüfung der Versicherungszeiten und Rausrasterung dieser Lücke zur Klärung, schreiben Sie da einfach: "Hausfrau" (sofern nicht zufälligerweise noch Erziehungszeiten eines Kindes bis zum 10. Lbj. das überlappen - dann ist die 'Lücke' gefüllt). Gruß w.
Uuuuupsam 01.03.2012 | 20:56
"... hat eine Zeitrente einstellen lassen ( 3/4 Jahr)" ist eine vage Aussage und kann daher so nicht beurteilt werden. Sie müssten schon angeben, warum die Einstellung erfolgte und welche rentenrechtlichen Zeiten ggf. in dem Zeitraum vorlagen. Es kommt wesentlich auf den rechtlichen Grund der Renteneinstellung an. Haben Sie versäumt, die Weiterzahlung zu beantragen? Haben Sie auf die Rente verzichtet? Lag derweil Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vor?
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