Hallo Daniela,
es wird sich vermutlich um einen Zeitraum handeln, in dem keine rentenrechtlichen Zeiten vorliegen. Eine solche Lücke, egal ob geklärt oder nicht, stellt in der Regel immer einen Nachteil dar. Sie zählen nicht als rentenrechtliche Zeiten zu den unterschiedlichen Wartezeiten mit und Sie wirken sich auf keinen Fall rentensteigernd aus. Allerdings kennen auch wir nicht die genauen Einzelheiten. Wir empfehlen Ihnen daher zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.