In der Regel erfolgt die Meldung dieser Zeiten automatisch durch die Krankenkasse an den Rentenversicherungsträger – was auch in den nächsten Wochen noch geschehen kann. Stellt sich heraus dass eine Meldung nicht erfolgt ist, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit dies bei Ihrem Rentenversicherungsträger anzugeben. Dieser wird die Fehlzeit dann bei der Krankenkasse ermittelt.