Hallo, wer kann mir bei fogenden kniffligen Fragen helfen und mir die Enscheidung erleichtern, ob und wann ich von EM in AR wechseln soll?
1.Wenn ich mit 60 J. mit Arbeiten aufhörte, brauche ich als Schwerbehinderter, der auch die anderen Bedingungen erfüllt, keine Abschläge auf die AR zu zahlen (hab ich schriftlich), aber bleibt mir auch bei späterem Antritt der AR (z.B. mit 62) die Abschlagsfreiheit garantiert ?
2.Wenn ich mit EM-Rente über 60 hinaus weiterarbeite, kann ich mir dann damit schaden? (z.B. sinken die Entgeldpunkte? )
3.Wird der Besteuerungsanteil der Rente vom Beginn der EM (54%) für die AR übernommen, oder gilt eine neuer (=höherer) ab dem Jahr des Altersrente-Beginns ?.
4.Muß ein Arbeitgeber den Wunsch in AR zu gehen sofort umsetzen, oder wieviele Monate vorher muß man das ankündigen?
Dankbar auch für Teilantworten
"Fritz"