Zu 1: Auch das sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungträger erfragen und sich (wie bei der Altersrente bei Erwerbsminderung bzw. Schwerbehinderung) bescheinigen lassen.
Zu 2 und 3: Siehe Vorbeiträge.
Zu 4: Wenn Sie eine Altersrente in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie dies sicherlich mit Ihrem Arbeitgeber im Vorfeld klären und auch vorher das Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis kündigen. Die Kündigungsfristen gelten meines Wissens in diesem Falle nicht. Fragen Sie jedoch besser direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach. In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine Antwort zu Punkt 1. Lassen Sie sich eine Bescheinigung von Ihrem Rentenversicherungsträger über den für Sie frühestmöglichen Altersrentenbeginn mit und ohne Abschläge ausstellen, um so auf der sicheren Seite zu sein, bevor Sie mit dem Arbeitgeber über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sprechen.
Wenden Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger, damit der Kollege/die Kollegin dort eine entsprechende Bescheinigung von der Sachbearbeitung für Sie anfordern kann.