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ferienjob als student

von studentin09.06.2009 | 14:32
853 Ansichten
2 Antworten

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guten tag, ich hab eine frage bzgl. jobben als student. ich habe ab dem 01.07.09 einen zweiten nebenjob, da ich bei meinem 1.nebenjob zu wenig stunden erarbeiten kann. in diesem 1. nebenjob habe ich dieses jahr bereits 18 tage gearbeitet. da mein 2.nebenjob schon am 01.07. beginnt und zu diesem zeitpunkt noch keine semesterferien sind, besteht nun die frage ob ich die zeit bis zu den semesterferien als kurzfristige beschäftigung mit der zeiteinschränkung von 2 monaten, anmelden soll(1. nebenjob bisher 18 tage gearbeitet, 2.nebenjob bis zu den semesterferien 18 tage). und wie sieht es mit jobben in den semesterferien aus? darf ich zeitl. unbegrenzt arbeiten und kann trotzdem frei von der steuerpflicht bleiben. über eine antwort würde ich mich sehr freuen. vielen dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.06.2009 | 15:04

Die Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung ist vorausschauend zu prüfen. Ist also bei Aufnahme der Beschäftigung absehbar, dass Sie die 50 Tage-Grenze überschreiten, liegt von Beginn an keine Geringfügigkeit vor. Allerdings kann im Rahmen der für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gleichwohl keine Versihcerungspflicht bestehen, soweit die Beschäftigung außerhalb der Semsterferien in einem Umfang bis zu 20 Stunden ausgeübt wird (während der Semesterferien unbeschränkt).

Sie sollten aber in jedem Falle mit der Krankenversicherung in Kontakt treten, um sich das bestätigen zu lassen.

1 Antworten

Wolfgangam 09.06.2009 | 14:55
Hallo studentin, schauen Sie mal in dieses Merkblatt (S. 14), da ist eine hübsche Aufstellung über die Varianten verschiedener Beschäftigungen und den daraus folgenden Abgabe-Pflichten: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDo… Gruß w.
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