Grundsätzlich müssten Sie für den zum zweiten Mal durchgeführten Ferienjob rentenversicherungspflichtig werden. Hier kam es wohl zu einem Fehler in der Buchhaltung –wie bereits von doxonik erläutert-. Da Sie evtl. vorhaben, weiterhin Ferienjobs in der gleichen Firma zu machen, wäre eine Richtigstellung nicht schlecht. Ansonsten kann man auch bei einer positiven Lohnabrechnung die Richtigkeit hinterfragen. Sie sollten selbst entscheiden, wie Sie damit umgehen.