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Experten-Antwort

Ferienjob länger als acht Wochen, Rentenversicherung Student

von doxonik15.08.2014 | 14:49
1149 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe Anfang des Jahres in den Semesterferien in Unternehmen X für acht Wochen einen Ferienjob gemacht (40 Stunden Woche, Verdienst netto ca. 3000€). Jetzt bin ich in den Sommersemesterferien zum zweiten Mal für acht Wochen im selben Unternehmen X als Ferienjobber tätig. Letztes Jahr habe ich im selben Unternehmen zu den selben Zeiten gearbeitet und es wurden mir beim Sommerferienjob mit der ersten Abrechnung die Beiträge zur Rentenversicherung abgezogen, da ich über die beitragsfreien Tage pro Jahr gekommen bin. Soweit so gut. Heute habe ich meine erste Abrechnung für den diesjährigen Sommerferienjob bekommen und es wurde mir diesmal keine Rentenversicherung abgezogen, sondern nur Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätsbeitrag. Wieso wird mir dieses Jahr nichts abgezogen? Also eigentlich freut es mich ja total, ich frage mich nur, ob ich die fehlenden Beträge dann evtl. mit meinem Lohnsteuerausgleich nächstes Jahr nachzahlen muss? Oder hab ich einfach Glück? Liebe Grüße und schon im Voraus lieben Dank für eure Hilfe. Ein schönes Wochenende. doxonik

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich müssten Sie für den zum zweiten Mal durchgeführten Ferienjob rentenversicherungspflichtig werden. Hier kam es wohl zu einem Fehler in der Buchhaltung –wie bereits von doxonik erläutert-. Da Sie evtl. vorhaben, weiterhin Ferienjobs in der gleichen Firma zu machen, wäre eine Richtigstellung nicht schlecht. Ansonsten kann man auch bei einer positiven Lohnabrechnung die Richtigkeit hinterfragen. Sie sollten selbst entscheiden, wie Sie damit umgehen.

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3 Antworten

W*lfgangam 15.08.2014 | 15:07
Hallo doxonik, wird ein Fehler der 'Buchhaltung' sein, die die beim 2. Job bestehende Rentenversicherungspflicht wohl übersehen hat. Die Beiträge holt sich nicht das Finanzamt/Lohnsteuerausgleich. Insofern haben Sie zwar 'Glück' gehabt, sind aber trotzdem Beitragsschuldner. Sie können die Füße stillhalten, bis es verjährt ist, oder das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass da was nicht 'richtig' gelaufen ist. Vielleicht nutzen Ihnen die Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung ja später mal was - genau diese 2 Monate fehlen, um besondere Anspruchs-/Rentenvoraussetzungen zu erfüllen. Gruß w.
KSCam 15.08.2014 | 16:44
Es kann noch eine Spur eleganter gehen: Sie "merken" es heute nicht, aber vielleicht merkt es ja der nächste Betriebsprüfer, berechnet beim AG die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nach und der AG darf/kann die nicht mehr bei Ihnen holen. In so einem Fall hätten Sie sogar die Beiträge im Rentenkonto ohne einen einzigen Euro selbst gezahlt zu haben? Nichts ist unmöglich. Mit dem Lohnsteuerausgleich hat das alles wirklich gar nichts zu tun.
Doxonikam 15.08.2014 | 22:23
Danke für die superschnellen Antworten
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