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Ferienjob und Halbwaisenente

von Yvonne22.05.2007 | 19:54
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe ein paar Fragen bezüglich Halbwaisenrente und Ferienjob. Ich bekomme 156 Euro monatlich Halbwaisenrente, bin momentan noch Schülerin und ab Oktober Studentin. Nun mache ich seit dieser Woche einen Ferienjob für die Dauer von 4 Wochen und werde laut Vertrag Brutto 2300 Euro verdienen. Ich habe gehört, dass man höchstens 7 Wochen im Jahr einen Ferienjob machen kann, sodass man keine Abzüge hat. Nun möchte ich aber im Sommer nochmals 8 Wochen arbeiten mit einem geschätzten Verdienst von 5000 Euro. Jetzt habe ich die Frage, wie das genau aussieht mit der Berechnung und ob ich dann wenn ich zum Beispiel jetzt so viel verdiene für das ganze Jahr die Rente zurückbezahlen muss oder nicht. Wenn nein, bekomme ich dann ab Oktober wieder Rente? Und wissen Sie wie das mit den Steuern etc. dann aussieht??? Was ich auch nicht weiß ist ob ich dann weiterhin krankenversichert bin?? Weil das war ich ja die ganze Zeit über die Halbwaisenrente. Ich wäre sehr froh und erleichtert, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Tausend Dank schon mal, Yvonne

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Yvonne,

immer dann, wenn Sie neben Ihrer Rente eigenes Einkommen hinzuverdienen, ist dieses dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Grundsätzlich sind solche Einkünfte auf Ihre Waisenrente anzurechnen. Zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist nicht nur die Dauer, sondern auch die Entgelthöhe maßgebend. Ihre Angaben lassen die Schlußfolgerung zu, dass keine versicherungsfreie Beschäftigung vorliegt. Hinsichtlich Ihrer Fragen zur Krankenversicherung sowie Besteuerung möchten wir Sie an Ihre zuständige Krankenkasse bzw. das Finanzamt verweisen.

1 Antworten

Heinericham 23.05.2007 | 08:15
Hallo, wenn Sie als Waise das 18. Lebensjahr vollendet haben wird von Ihnen erzieltens Einkommen auf die Waisenrente angerechnet. Die Einkommensanrechnung wird tagegenau durchgeführt. Der monatliche Freibetrag beträgt zur Zeit 459,89 EUR Netto (ab 01.07.2007 462,35 EUR Netto)- bei Teilmonaten anteilig. Da Sie mehr als diesen Freibetrag netto verdienen wird der Zahlbetrag Ihrer Halbwaisenrente sich mindern. Bitte informieren Sie umgehend den Rentenversicherungsträger um eine Überzahlung zu vermeiden. Auch während eines Studiums werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge weiterhin von der Rente einbehalten und an die zuständige Krankenkasse abgeführt. MfG
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