Hallo "Hase",
wie bereits aus den bisherigen Antworten zu ersehen ist, kann hier nur der Unfallversicherungsträger der erste Ansprechpartner sein. Ob und ggfs. ab wann in Ihrem Fall ein Anspruch auf Verletztengeld bzw. Entgeltfortzahlung infolge Krankheit wegen eines Wegeunfalls besteht, können wir als Rentenversicherungsträger nicht beurteilen.
Für Rehabilitationsleistungen ist ebenfalls Ihr Unfallversicherungsträger der richtige Ansprechpartner.
Wir können Ihnen von hier aus nur gute Besserung wünschen.