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Ferienjob

von Hase17.02.2009 | 21:54
1447 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hab einige Fragen zu meinem studentischen Ferienjob und habe im WWW keine Antworten gefunden. Ich hatte einen Wegeunfall nach 2 Wochen Arbeit im Ferienjob. Nun ist mir nicht klar, ob ich 1) Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Verletztengeld habe und 2) Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme habe und wenn ja, wer Träger ist. Kennt sich jemand mit den gesetzlichen Bedingungen hier aus? Ich weiß es ist nur teilweise das richtige Forum, aber ich habe nichts gefunden, was mich unbedarftes Ding schlauer macht. Danke schon mal vorab.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "Hase",

wie bereits aus den bisherigen Antworten zu ersehen ist, kann hier nur der Unfallversicherungsträger der erste Ansprechpartner sein. Ob und ggfs. ab wann in Ihrem Fall ein Anspruch auf Verletztengeld bzw. Entgeltfortzahlung infolge Krankheit wegen eines Wegeunfalls besteht, können wir als Rentenversicherungsträger nicht beurteilen.

Für Rehabilitationsleistungen ist ebenfalls Ihr Unfallversicherungsträger der richtige Ansprechpartner.

Wir können Ihnen von hier aus nur gute Besserung wünschen.

6 Antworten

-_-am 17.02.2009 | 23:25
Wegen des eventuellen Anspruchs auf Verletztengeld und die unfallbedingte Reha wenden Sie sich an den Unfallversicherungsträger. Ich hoffe, Sie haben schon eine Unfallanzeige erstattet und kennen die zuständige Berufsgenossenschaft. Ansonsten lässt sich das beim Arbeitgeber erfragen.
Chrisam 18.02.2009 | 06:16
zu 1: Grundsätzlich besteht erstmal aufgrund der gemachten Angaben ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Verletztengeld müsste dann geprüft werden. zu 2: Eine Rehabilitationsmaßnahme über die DRV scheidet aus, wenn der Grund für die Reha der Arbeitsunfall war.
Hasenjäger ;-)am 18.02.2009 | 07:40
zu 1) efz ja, ggf. auch verletztengeld zu 2) eine reha über die drv scheidet wohl aus, aber über den uv-träger müsste das eigentlich möglich sein
Haseam 18.02.2009 | 10:49
Aber ich habe irgendwo gelesen, dass ein Anspruch auf Entgeldfortzahlung erst mach 4 Wochen entsteht oder ist das bei Ferienjobbern anders? Welche Stellen beraten denn bei solchen Fragen?
Hasenjäger :-Pam 18.02.2009 | 10:53
normalerweise bekommt man die lohnfortzahlung ab dem 1. tag
Chrisam 18.02.2009 | 20:39
Es gibt da nur eine Ausnahme mit den 4 Wochen zu Beginn einer Beschäftigung.
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