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Fernstudium anrechenbar?

von sonnne30.01.2008 | 16:55
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4 Antworten

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Hallo, ...ich hab mal eine Frage: Bin Jahrgang 1952 und habe von 1971-1973 in der ehem. DDR ein Fernstudium für Informatik (früher hieß das EDV), neben meiner Vollzeit-Tätigkeit absolviert. Führt das auch zu einer Höherbewertung der Entgeltpunkte? Allerdings sind nach mehreren Umzügen keine Nachweise mehr vorhanden und die Studieneinrichtung gibt es auch nicht mehr. Wer kann mir dazu etwas sagen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Voraussetzung für die Anerkennung von Studienzeiten ist u.a., dass Zeit und Arbeitskraft überwiegend beansprucht wurden, d.h. es muss mindestens ein wöchentlicher Aufwand von 20 Stunden (inkl. Vorbereitung) vorliegen. Dies ist in der Regel bei einem Fernstudium schon nicht der Fall. Hinzu kommt, dass Studienzeiten neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nur dann angerechnet werden können, wenn Sie mehr Zeit in das Studium investiert haben als in die Beschäftigung. Auch dieser Nachweis wird Ihnen schwerfallen. Allerdings kann eine abschließende Prüfung nur durch den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger vorgenommen werden.

3 Antworten

Warum?am 30.01.2008 | 19:16
Kann ich mir kaum vorstellen...
bekissam 30.01.2008 | 19:34
Nein, ist nicht gesondert als Studium anrechenbar.
Rentenüberprüferam 30.01.2008 | 19:43
War längstens bis Rentenbeginn 1996 der Fall. Weil Arbeitsverdienste sich mit Schulzeiten/Studium überlagerten, wurden sämtliche Verdienste in dieser Zeit als "beitragsgenindert" eingeordnet. Vor der Reform 1997 wurden alle gleichzubewertenden beitragsgeminderten Sachverhalte nur in einer Summe dargestellt und zusätzliche Entgeltpunkte aus Soll minus Ist gerechnet. Da im Falle von Fernstudium überwiegend ja der volle Arbeitslohn gezahlt wurde führte dies dazu, dass die daraus resultierenden hohen Istwerte sich nachteilig auf andere Sachverhalte auswirkten. Es wurde später zwar eine expliziete, auf den Sachverhalt beogene Soll - Ist Ermittlung vorgenommen, letztlich aber, ich meine es war schon ab 1996, durch Änderungen im Rentenrecht, die Berücksichtigung eines Fern- und Abendstudiums als "beitragseminderte Zeit" nicht mehr vorgenommen.
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