Wie Sie der Antwort von -_- bereits entnehmen konnten, ist es grundsätzlich möglich, auch während eines Fernstudiums Vollwaisenrente zu bekommen.
Wenn Sie beispielsweise ein Studium an der Fernuni Hagen in entsprechendem Umfang aufnehmen, ist Ihr Waisenrentenanspruch auf jedem Fall weiterhin gegeben. Aber auch Fernunterricht bei anderen Anbietern kann den Anforderungen der Rentenversicherung gerecht werden. Wenn Sie ein interessantes Angebot gefunden haben, lassen Sie von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger im vorab prüfen, ob damit die Voraussetzungen für den weiteren Waisenrentenanspruch erfüllt wären.