Hallo Learner,
die Antwort auf Ihre Frage wurde hier bereits ausführlich besprochen und diskutiert.
Grundsätzlich beginnt die Zurechnungszeit bei einer Rente wegen Erwerbsminderung mit dem Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung. Allerdings müssen auch andere Faktoren berücksichtigt werden, die hier bereits angesprochen wurden (Beispielsweise vorheriger Reha Antrag, rechtzeitige oder verspätete Antragsstellung).
Ich empfehle Ihnen, den Rentenantrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufnehmen zu lassen. Dort können die Kollegen vor Ort sicherlich auch noch den einen oder anderen Hinweis geben.