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Zur Moderatoren-Antwort springenDer zu versteuernde Anteil der Rente bleibt bei lückenlosem Rentenbezug immer gleich, in Ihrem Beispiel 50 %. Der Rentenfreibetrag wird im Folgejahr des (neuen) Rentenbeginns ermittelt. Das hat wohl berechnungstechnische Gründe, da dann ein ganzer Jahresbetrag vorliegt, also keine Hochrechnung auf ein Jahr notwendig ist. Eine Rentenanpassung in diesem Folgejahr wirkt sich deshalb sehr wohl aus.
In Ihrem Beispiel beträgt der Rentenfreibetrag 50 % der Jahresrente 2007, also 6.015 Euro.
Bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es dazu eine Broschüre namens "Neues Steuerrecht für Versicherte und Rentner", in der die Feinheiten des Alterseinkünftegesetzes erläutert werden. Sie können Sie bestellen oder besser gleich online abrufen.
Hier der Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/neues__steuerrecht__f_C3_BCr__versicherte__und__rentner.html
Oder - falls das nicht funktioniert - hier der Weg:
www.deutsche-rentenversicherung.de
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