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Experten-Antwort

Feststellung eines GdB 50 während Altersteilzeit

von Inge23.03.2012 | 16:59
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3 Antworten

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Ich bin am im Oktober 1954 geboren und befinde mich seit dem 01.11.2009 in der aktiven Phase der Altersteilzeit. Seit Oktober letzten Jahres habe ich einen GdB 50. Ich werde 2016 in Rente gehen und hatte bisher Abschläge von 10,8 % zu erwarten. Reduzieren sich die Abschläge aufgrund der jetzt festgestellten Schwerbehinderung und wenn ja, um wieviel?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Inge,

den Ausführungen von W*lfgang schließe ich mich an. Nehmen Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch, müssen Sie mit einem Abschlag von 6 % rechnen.

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2 Antworten

W*lfgangam 23.03.2012 | 17:58
Hallo Inge, so wie Sie es schildern, wird die ATZ-Vereinbarung aus vor 2007 stammen, somit der 'normale' Beginn der Altersrente (AR) an langjährig Versicherte noch ab 62 liegen (mit den 10,8 % Abschlag). Die jetzt mögliche AR an Schwerbehinderte wird im Rahmen der normalen Anhebungsgrenzen abzuwickeln sein (für hier so genannte Vertrauensschutzregelungen sind Sie dafür zu jung, um bei der AR an Schwerbehinderte von weniger Abschlägen profitieren zu können ), heißt, Ihr Renteneintrittsalter für die AR für Schwerbehinderte beginnt frühestens mit 60 + 8 Monate (10,8 % Abschlag) und diese Rente kann ab 63 + 8 Monate ohne Abschlag gezahlt werden. Mit 62 nehmen Sie diese Rente (AR an Schwerbehinderte) 1 Jahr und 8 Monate vor dem ungekürzten Beginn in Anspruch (20 Monate x 0,3 = 6 %), insofern werden Sie bei Rentenbeginn mit 62 noch einen Abschlag von 6 % haben. Kurzum: statt 10,8 sind es nur 6 % Abschlag. Gruß w.
Ingeam 23.03.2012 | 18:04
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. So habe ich es mir schon gedacht, wollte nur auf der sicheren Seite sein.
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