Durch die Schwerbehinderung in Höhe von 50 % haben Sie die Möglichkeit nach Beendigung Ihrer Freistellungsphase zum 01.04.2008 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen, voraussgesetzt Sie haben die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt.
Da Sie Ihr Geburtsdatum nicht vollständig angegeben haben kann der Abschlag nicht genau berechnet werden.
Durch die Schwerbehinderung haben Sie aber grundsätzlich 7,2% weniger Abschlag als bei der Altersrente nach Altersteilzeitarbeit.
Angenommen Sie sind im März 1947 geboren , dann wäre Ihr Abschlag zum Rentenbeginn 01.04.2008 bei 7,2% anstatt bei 14,4%.
MfG