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Feststellung eines GdB 50 während Altersteilzeit

von Danziger23.04.2007 | 00:44
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4 Antworten

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Ich bin Jahrg. 1947 und befinde mich seit 01.04.2003 in Altersteilzeit mit einer Gesamtdauer von 5 Jahren. Da ich mich für das sog. "Blockmodell" entschieden habe, bin ich nach zweiein- halb Jahren ATZ, also am 01.10.2005,in die Freistellungsphase eingetreten. Am 03.04.07 wurde mir auf Antrag ein GdB von 50% beschieden. Da ich ab 01.04.2008 Rentenbezieher werde, stelle ich hiermit die Frage, ob und gfs. wie sich die "unbefristete" Schwerbehinder-ung auf meinen Rentenabschlag auswirkt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Durch die Schwerbehinderung in Höhe von 50 % haben Sie die Möglichkeit nach Beendigung Ihrer Freistellungsphase zum 01.04.2008 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen, voraussgesetzt Sie haben die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt.

Da Sie Ihr Geburtsdatum nicht vollständig angegeben haben kann der Abschlag nicht genau berechnet werden.

Durch die Schwerbehinderung haben Sie aber grundsätzlich 7,2% weniger Abschlag als bei der Altersrente nach Altersteilzeitarbeit.

Angenommen Sie sind im März 1947 geboren , dann wäre Ihr Abschlag zum Rentenbeginn 01.04.2008 bei 7,2% anstatt bei 14,4%.

MfG

3 Antworten

-am 23.04.2007 | 10:09
Die Altersgrenze für Schwerbehinderte wurde zwar auf 63 Jahre angehoben, die vorzeitige Inanspruchnahme ab 60 ist jedoch mit Abschlag (pro Monat 0,3 %) möglich. Wenn Sie nicht gerade im Dezember 1947 geboren sind, ist diese Rentenart wegen des geringeren Abschlags günstiger als die Altersrente nach Altersteilzeit. Die Vertrauensschutzregelung trifft für Sie jedoch nicht zu. Wenn Sie das schriftlich wünschen, senden Sie den Nachweis über Ihre Schwerbehinderung ein und beantragen eine aktuelle Rentenauskunft oder wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und lassen sich dort umfassend informieren. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die Broschüre finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
Ossiam 23.04.2007 | 10:30
Hallo Gdanziger, mit vollendetem 63.LJ hätten Sie Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung ohne Abzug.Sie können natürlich auch mit Ende Ihrer Altersteilzeit ab 01.04.08 diese Rente in Anspruch nehmen.Leider haben Sie Ihren Geburtsmonat nicht mitgeteilt so daß eine genaue Auskunft nicht möglich ist.Jeder Monat Rentenanspruchnahme vor dem 63.Lebensjahr bedeutet 0,3% Abzug auf Dauer.Auf alle Fäle ist ein Anspruch auf Altersrente wegen Schwerbeh.für Sie günstiger als eine Altersrente wegen ATZ.
Danzigeram 23.04.2007 | 13:39
Vielen Dank für die hilfreichen Tipps. Es ist tatsächlich so, daß ich im März 1947 geboren bin und, ATZ mitgerechnet, 46 ununterbrochene Versicherungsjahre zusammen bringe. Ich setze mich aber in Kürze mit der DRV dieserhalb in Verbindung.
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