Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Die Feststellung der Erwerbsminderung wird nach Aktenlage vom ärztlichen Dienst der Arge und der Rentenversicherung gemeinsam getroffen. Der Leistungsfall wird nicht willkürlich festgelegt, sondern ist der Tag an dem die medizinische Leistungsminderung eingetreten ist. Somit kein planbares Ereignis.
2. Gegen jeden Rentenbescheid besteht die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
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