Zitiert von: W*lfgang
Zitiert von: Tim 3sat
Allerdings sollten Sie sich nicht wundern, wenn Sie dennoch ein Schreiben der Rentenversicherung erhalten in dem die Versicherungspflicht als selbständig Tätiger geprüft wird.
3sat,
das hört sich ja so an, als traut die DRV der _zuständigen_ Einzugsstelle/KK nicht wirklich, wenn es um die Feststellung der (Nicht)Versicherungspflicht geht ;-)
Ihre bloße Annahme, oder Erfahrungswerte als DRV-MA?
Gruß
w.
Was ist das denn für eine Bemerkung?
Die Vorgehensweise ist doch ganz normal:
1. Wie Mark beschrieben hat, wurde mittels Statusfeststellungsverfahren geklärt, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt oder eine selbständige Tätigkeit
In diesem Beispiel wurde die Selbständige Tätigkeit festgestellt.
2. Was die Einzugsstelle nicht prüft ist im Falle einer selbständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als selbständig Tätiger. Das macht dann nämlich die Rentenversicherung selbst.
Ihr Kommentar "traut die DRV der _zuständigen_ Einzugsstelle/KK nicht wirklich, wenn es um die Feststellung der (Nicht)Versicherungspflicht geht" zeugt doch eher davon, dass Sie das Prozedere nicht verstanden haben.
Natürlich 'traut' die DRV der Entscheidung der Einzugsstelle über die Feststellung der Art der Beschäftigung/Tätigkeit -> sonst würde Sie ja nicht im Anschluss (ggf.) die Versicherungspflicht als Selbständiger prüfen.
Das eine (Prüfung Versicherungspflicht als Selbständiger Statusfeststellungsverfahren) folgt doch erst auf dem anderen ( Statusfeststellungsverfahren).
Ihr Kommentar ist daher vollkommen deplatziert.