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Experten-Antwort

Feststellung volle Erwerbsminderung

von Silvia07.10.2014 | 15:08
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Aufgrund psychischer Probleme habe ich im April 2013 einen Antrag auf Reha gestellt. Die Reha fand über den Jahreswechsel 2013/14 statt und ich wurde als arbeitsunfähig entlassen. Zwischenzeitlich befand ich mich auch noch in einer psychosomatischen Klinik. Dort wurde ich am 27.06. entlassen, auch arbeitsunfähig. Meine Krankenkasse hat derweil bei der RV einen Antrag auf Umdeutung gestellt. Der Termin beim Gutachter war am 03.09.14. Vor 2 Wochen erhielt ich einen Brief der RV in dem stand, dass bei mir eine volle Erwerbsminderung ab 27.06. vorliegt und ich binnen 4 Wochen einen Rentenantrag stellen soll. Dies hab ich getan. Gleichzeitig habe ich einen Antrag auf Nahtlosigkeit gestellt. Die SB der Arbeitsagentur erklärte mir, dass dieser Antrag abgelehnt wird da in den Schreiben der RV bereits von einer festgestellten EM gesprochen wird und sie hierfür keinen Bescheid benötigt. Rente bekäme ich eh erst ab 2015... weil ich 7 Monate Wartezeit habe. Frage: Darf die Arbeitsagentur tatsächlich aufgrund eines Schreibens das Alg1 ablehnen?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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4 Antworten

W*lfgangam 07.10.2014 | 19:19
Hallo Silvia, ja, die AfA darf (wohl) ablehnen, da Sie nicht mehr als arbeitslos gelten (§ 138 Abs. 5 Nr. 1 SGB3): http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__138.html Dazu reicht die bloße EM-Feststellung der DRV (ist bereits ein Verwaltungsakt), ein Rentenbescheid muss dazu nicht vorliegen. Steht so im Gesetz zwar nicht drin, wird in den 'Rechtsanweisungen' der BA entsprechend geregelt sein. Ich kenne es zwar nur vom Tarifrecht her (Feststellung/Schreiben reicht), warum sollte es im Arbeitslosenrecht anders geregelt sein. Wenn Sie sicher gehen wollen, verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid der AfA. Gruß w.
Silviaam 07.10.2014 | 20:28
Vielen Dank für die Antwort! Dann werde ich mir mal überlegen wie ich als Single das restliche Jahr ohne finanzielle Mittel überstehe.... :-(
Silviaam 07.10.2014 | 20:28
Vielen Dank für die Antwort! Dann werde ich mir mal überlegen wie ich als Single das restliche Jahr ohne finanzielle Mittel überstehe.... :-(
W*lfgangam 07.10.2014 | 22:30
Hallo Silvia, sprechen Sie mit dem Sozialamt Ihres Wohnortes (legen dort alle Unterlagen vor), ob Ihnen überbrückungsweise ergänzende Leistungen zustehen würden (keine Angst, die beißen nicht - und sind meist genauso freundlich/hilfsbereit, wie Menschen in anderen Bereichen). Gruß w.
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