Hallo, gibt es eine Frist wie lange ein Feststellungsbescheid nach einer Kontenklärung noch geändert werden kann.
Es geht darum , dass die Rentenversicherung nach der Kontenklärung einen Fehler zu meinen Gunsten gemacht hat. Ich habe jetzt selbst recherchiert und im 10. Sozialgesetzbuch gelesen, dass diese Feststellungsbescheide nach einer Frist von 2 Jahren bindend für die Rentenversicherung sind und nicht mehr geändert werden können. Stimmt das so?
Nein das stimmt nicht. Eine Korrektur von Fehlern ist jederzeit möglich, sofern keine Rente gezahltes wird.
Was ist wenn schon Rente gezahlt wird?
§45 Abs.3 und Abs. 4 SGB X
Was soll denn diese rein theoretische Frage? Wer einen Feststellungsbescheid erhält, ist doch noch kein Rentner und damit können anerkannte Zeiten auch noch geändert werden.
...bis zum Tod. Damit meine ich nicht nur den eigenen ;-)
Gruß
w.
Weiterhin kommt es darauf an, worauf dieser Fehler beruht. Ob ggf Falschangaben gemacht wurden.
Weiterhin hat der Feststellungsbescheid nichts mit der späteren Bewertung der entsprechenden Zeiten zu tun die zur Auszahlung einer Rente führen.
Ersparen Sie sich den Stress und weisen Sie auf einen etwaigen Fehler hin. Vielleicht liegt auch gar keiner vor.
...und wenn Sie einen Fehler zu Ihren Gunsten vermuten, halten Sie einfach die Klappe und hoffen dass es keiner merkt....
Hallo Josef,
Fehler passieren (leider) und sollten immer zeitnah richtig gestellt werden.
Enthält der Versicherungsverlauf Fehler zu ihren Lasten (z.B. fehlende Rentenzeiten), dann ist eine Korrektur/Ergänzung jederzeit möglich (und zwingend erforderlich).
Enthält der Versicherungsverlauf Fehler zu ihren Gunsten, ist regelmäßig auch eine Richtigstellung möglich (bei Fristablauf wird eine zu hoch berechnete Rente ggf. so lange nicht erhöht, bis der korrekte Stand erreicht ist).