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Experten-Antwort

"Fiktive" Berechnung ALG I nach EU-Rente

von flasche16.06.2013 | 05:14
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3 Antworten

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kann mir vielleicht jemand erklären, wie sich das „fiktive“ ALG I nach 2-jähriger voller EU-Rente berechnet? Herzlichen Dank

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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2 Antworten

Riepersam 16.06.2013 | 10:05
Das ALG I berechnet sich nur dann nach dem letzten versicherungsflichtigem Gehalt wenn zum Zeitpunkt des ALG I Antrages innerh. der letzten 2 Jahre mindestens 150 Tage versicherungsflichtig gearbeitet wurde - was bei EM-Rentnern ja nicht der Fall ist/war. Darum wird bei EM-Rentnern nach der meist ja mehrjährigen Rente fast immer dann das ALG I " fiktiv " berechnet. Siehe hier : http://www.arbeitsagentur.de/nn_546672/Navigation/zentral/Buerge… http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/152.html http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/fiktivebemessung.htm http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-i/arbeits…
Riepersam 16.06.2013 | 10:12
Hier die Berechnung mit Zahlen für freiwiliig Versicherte die aber auch exakt so nach Auslauf der EM-Rente auf einen Versicherungspflichtigen zutrifft. Das dort angegebene Bemessungsentgeld ist nicht das ALG I was auch netto ausgezahlt wird. Dies ist ERHEBLICH niedriger. " Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der Höhe des Bemessungsentgelts; das ist das - in dem Fall fiktive - Brutto-Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum durchschnittlich pro Kalendertag erzielt hat / hätte und von dem Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden mussten (beitragspflichtiges Arbeitsentgelt). Das Bemessungsentgelt abzüglich Beiträge zur Sozialversicherung (pauschal 21 %) Lohnsteuer Solidaritätszuschlag ergibt das pauschalierte Nettoentgelt/Leistungsentgelt. " Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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