Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

fiktive Berufsausbildung

von Marianne27.10.2008 | 16:21
1502 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe schon öfters gute Tipps von euch allen bekommen. Deshalb nochmals eine Frage. Ich habe keine Lehrzeit.(Sprich Lehrzeitvertrag etc.) War ab 16 Jahre im Büro (habe in Kursen Buchführung, Steno, Maschinenschreiben etc. gelernt.War 1975 arbeitslos und habe vom Arbeitsamt 3 Monate Ausbildung zum Bürokfm. bekommen . Winter 1975/76 war die Prüfung vor der Industrie-u. Handelskammer, die ich mit Note 1,25 bestand. Eine Ausbildungzeit wurde mir nicht bei der Rente anerkannt. Habe ich eventuell doch noch eine Möglichkeit eine Höherbewertung der Zeiten nach dem 16. Lebensjahr oder ähnliches zu bekommen. Mein Verdienst war damals sehr niedrig. Vielen Dank für Euere Antworten. Marianne

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die pauschale Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für Zeiten einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Zeiten beruflicher Ausbildung (fiktive Bewertung) entfällt mit einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2009. Damit werden künftig für diese Zeiten keine Zuschläge an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten ermittelt. Bei einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2009 werden lediglich weiterhin Zeiten einer

e c h t e n Berufsausbildung zusätzlich bewertet.

Die von Ihnen zurückgelegte "Ausbildungs-

zeit" (ohne Lehrvertrag mit anschliessender Prüfung vor der IHK) kann n i c h t als echte Zeit der Berufsausbildung berücksichtigt werden, da diese Ausbildung mit einer Zahlung von vollem Arbeitsentgelt (es wurde ein Entgelt erzielt, das höher war als das Entgelt aus einer Berufsausbildung) verbunden war.

3 Antworten

Wolfgangam 27.10.2008 | 20:01
Hallo Marianne, schlicht und einfach NEIN. Vergleichsbewertet wird nur die Pflichtbeitragszeit, in der eine tatsächliche Berufsausbildung erfolgte. Ausbildungszeiten nach dem 25. Lebensjahr werden ggf. separat für sich bewertet, haben aber keinen Einfluss auf die möglich Bewertung der ersten Jahre. Gruß w.
-_-am 27.10.2008 | 19:19
Als "Bonus" wurden die Pflichtbeiträge für Zeiten einer tatsächlichen nachgewiesenen Berufsausbildung in der Vergangenheit (noch bis Rentenbeginn Dezember 2008) auf bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes angehoben (bis zu 36 Monate). Ihr Rentenversicherungsträger berücksichtigte das bisher bei der Rentenberechnung automatisch. Von Januar 2005 bis Dezember 2008 wurde dieser "Bonus" schon in Monatsschritten von 75 % im Januar 2005 auf 1,56% im Dezember 2008 abgeschmolzen. Diese Höherbewertung wird es ab Rentenbeginn 2009 nicht mehr geben. Nachzulesen unter: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__263.html oder in der Broschüre auf Seite 8 unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
Marianneam 30.10.2008 | 16:34
Danke für die vielen Antworten. Jetzt ist dieser Punkt auch geklärt. Ich bin sehr froh, dass es hier soviele hilfreiche kompetente Berater gibt. Bis zum nächsten Mal. Marianne
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026