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Experten-Antwort

fiktive Entgelgeldbescheinigung/Übergangsgeld

von Sandra26.04.2014 | 18:21
1418 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bin etwas verwirrt was die Entgeldformulare für meinen ehemaligen Arbeitgeber zur Berechnung meines Übergangsgeldes angeht! Beim ersten Teil hat er eingetragen was ich zuletzt verdient habe, es ist aber nirgends ersichtlich das dies in Teilzeit war? Umschulung ist ja in Vollzeit. zum Abschnitt B, Teill II: soll der Arbeitgeber dort eintragen was ich laut Tarif in Vollzeit verdient hätte? Auch, wenn der Arbeitgeber nicht an den Tarifvertrag gebunden war? Er hat dort keine Tarife und ortsüblich eingetragen? Aber dann wohl auch nicht ortsüblich an meinem Wohnort? Bevor er "kein Tarif" schrieb, stand dort "bay. Buchhandelstarf" (mit TipEx übermalt, aber es schimmert noch durch ;-) ), ich lebe in Hamburg und habe hier gearbeitet. Muss er dann dort den Hamb. Buchhandelstarif eintragen? Und wer bestimmt in welcher Gruppe? ich selbst weiß ja, was ich getan habe! Vielen lieben Dank im Voraus! Mir ist dies sehr, sehr wichtig, zwischem tatsächlichem und tariflichem liegen 800€ Unterschied!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

dem Beitrag von ??? wird zugestimmt. Der höhere Zahlbetrag bestimmt die Höhe des Übergangsgeldes (Bemessungsgrundlage).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Erbsenzähleram 26.04.2014 | 18:32
Es heisst EntgelT,von entgelten !
Sandraam 26.04.2014 | 18:37
haha! Ja, danke Erbsenzähler! Habe ich nen guten Fehler eingebaut! ;-)
colaam 27.04.2014 | 10:31
was ist das für ein forum hier?! Dachte hier gibt es einen netten Austausch und Infos/ Hilfe untereinander? Stattdessen wird man auf Rechtschreibfehler aufmerksam gemacht und einem wird unterstellt, man wüsste nicht was man 15 Jahre in seinem Job getan hat?! Traurig.
°_°am 27.04.2014 | 18:10
Das ist das Wochenende, da gibt es keine "Aufsicht" und das nutzen ein paar ****** aus, leider. Ab Montag gibt es sicher mehr angemessene Reaktionen.
???am 27.04.2014 | 19:07
"Beim ersten Teil hat er eingetragen was ich zuletzt verdient habe, es ist aber nirgends ersichtlich das dies in Teilzeit war? Umschulung ist ja in Vollzeit." Die erste Berechnung erfolgt immer aus dem tatsächlichen Lohn. Wenn das ein Teilzeitlohn war, dann eben aus einem Teilzeit-Lohn. zum Abschnitt B, Teill II: Ob Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist, ist egal. Er muss angeben, was Sie nach Tarif bekommen würden (natürlich für eine Vollzeit-Stelle). In der Regel wissen Arbeitgeber über den Tarifvertrag ganz gut Bescheid, auch wenn sie selbst nicht tarifgebunden sind. Nur wenn überhaupt kein Tarifvertrag existiert, ist der ortsübliche Lohn einzutragen. Er muss dann aber noch eine Arbeitsplatzbeschreibung mit abgeben. Die Einstufung nimmt Ihr Arbeitgeber vor. Die hängt nämlich nicht nur von Ihrer Arbeit ab, manche Tarifverträge berücksichtigen auch Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit.
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