Ihre eigene Meinung das Sie als Schwerbehinderter auch EM sind in allen Ehren, aber diese Entscheidung trifft dann doch nur die RV !
Es kommt halt nur auf die Auswirkungen ihrer Erkrankungen auf die Erwerbsfähigkeit an. z.b. 100% GdB heisst noch lange nicht auch volle EM-Rente. Seien Sie sich dessen bewusst, sonst sind Sie womöglich enttäuscht wenn es anders kommt als Sie jetzt denken...
Einen Beistand können Sie grundsätzlich zwar zum Termin mitnehmen, aber ob dieser auch WÄHREND der Begutachtung anwesend sein darf oder im Wartezimmer Platz nehmen muss, entscheidet der Gutachter.
Begutachtung im Beisein von Zeugen, Tonbandaufnahmen oder auch Filmen während der Begutachtung können Sie nur dann, wenn der Gutachter dies auch erlaubt und zulässt ! Gegen seinen Willen läuft dann gar nichts und können Sie auch nichts durchsetzen.
Im schlimmsten Fall und wenn die Situation schon im Vorfeld deswegen eskaliert, würde der Gutachter dann die Begutachtung gar nicht erst beginnen oder sofort auch zwischendurch abbrechen. Das steht dem Gutachter dann frei und ginge natürlich dann erstmal zu ihren Lasten, weil es das Verfahren zumindest unnötig verlängern, wenn nicht gar negativ für Sie beeinflussen würde.
An ihrer Stelle würde ich darum nicht gleich zu argwöhnisch die Begutachtungen angehen und gleich hinter allen und jedem eine " Verschwörung " wittern. Dem ist definitiv nicht so !
Auch ich persönlich habe - teilweise - sehr schlechte Erfahrungen bei Begutachtungen gemacht , aber eben nicht bei allen und würde darum niemals pauschal alle Gutachter über einen Kamm scheren. Es gibt auch dort eben gute und weniger gute.
Auch im Nachhinein gäbe es dann noch genügend Möglichkeiten gegen ein falsches/fehlerhaftes Gutachten vorzugehen ( sie sollten sich das auf jeden Fall sofort dann besorgen und genau prüfen ! ) und dieses auch aus der Welt zu schaffen, sodass es bei der Entscheidung zur Berentung keinen Einfluss nehmen kann.
Seien Sie sich bitte bewusst, das wenn Sie da mit Zeugen aufmarschieren , Forderungen stellen wie z.b. Filmen oder Tonbandaufnahmen machen zu wollen dann gleich gelinde gesagt " schlechte Stimmung " herrschen wird . Ich als Gutachter würde dies sogar als Misstrauen und Argwohn gegen mich dann ganz persönlich mehmen und wäre alles andere als erfreut....
Diese schlechte Stimmung wird sicher dann nicht zu ihrem Vorteil bei der Begutachtung sein und KÖNNTE sich dann auch im Gutachten selbst negativ für Sie niederschlagen.
Und die Gutachter formulieren das dann im Gutachten so, das dies der Laie gar nicht bemerkt und auch niemand sonst dem Gutachter deshalb etwas " am Zeuge " flicken kann.
Ein gutes " Klima " während einer Begutachtung kann nie von Nachteil sein. Dafür zu sorgen ist auch Aufgabe des zu Begutachtenden und nicht nur die des Gutachters ....