Hallo Daggy,
aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine individuelle Steuerberatung anbieten.
Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, werden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Somit dürfte die Hälfte Ihrer Rente grundsätzlich steuerfrei sein. Zuzüglich zum Grundfreibetrag, der sich jährlich ändert, ist es gut möglich, dass Sie keine Steuer zahlen müssen.
Genauere Auskünfte und konkrete Antworten zu Ihren persönlichen Verhältnissen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater.