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Experten-Antwort

Finanzamt

von Daggy19.06.2019 | 12:03
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, seit 1997 bekomme ich Erwerbsunfähigkeitsrente (hieß damals so). Sie war befristet und wurde im Mai 2000 rückwirkend zum 1.1.2000 in eine unbefristete umgewandelt. 2014 habe ich über den Bremer Lohnsteuerverein eine Steuererklärung abgegeben weil endlich meine Scheidung durch war und ich für meine Exfrau keinen Unterhalt mehr zu zahlen hatte (laut Gericht) und nun mein Sohn zu mir ziehen konnte. In all den Veränderungen bekam ich Angst vielleicht Steuern zahlen zu müssen ohne es zu wissen. Ich bekam vom Finanzamt Bremen eine Steuernummer, die ich bis dato nicht mehr hatte, und die Info, keine Steuern zahlen zu müssen. Durch die aktuelle Rentenanpassung bekomme ich jetzt 1330€ Erwerbsunfähigkeitsrente und weitere 180€ Zusatzrente von meinem letzten Arbeitgeber, der evangelischen Kirche. Mein Sohn studiert in England und finanziert sich selbst. Wenn er klamm wird bekommt er von mir Geld aber hat, rein rechtlich, keinen Anspruch. Er ist aber mein Sohn, natürlich bekommt er alles was ich geben kann. Das Finanzamt meldet sich nicht bei mir, während ein Freund jetzt Steuern zu zahlen hat obwohl er weniger Rente bekommt als ich. Somit komme ich, endlich, zur Frage: Hat mich das Finanzamt vergessen oder muss ich wieder selbst aktiv werden?Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll und 60 Euro wieder an den Lohnsteuerverein zu zahlen für eine schlichte Frage, das Geld habe ich im Moment nicht. Entschuldigung für meine vielen Worte; "manchmal" brauche ich mehr Worte als andere :-) Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daggy,

aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine individuelle Steuerberatung anbieten.

Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, werden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Somit dürfte die Hälfte Ihrer Rente grundsätzlich steuerfrei sein. Zuzüglich zum Grundfreibetrag, der sich jährlich ändert, ist es gut möglich, dass Sie keine Steuer zahlen müssen.

Genauere Auskünfte und konkrete Antworten zu Ihren persönlichen Verhältnissen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater.

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4 Antworten

Schorscham 19.06.2019 | 12:32
Das Geld können Sie sich auch sparen, weil man zum Ausfüllen der Einkommensteuer-Vordrucke keine besonderen Vorkenntnisse benötigt. Man mus nur lesen können und benötigt etwas Zeit. Die ausgefüllten Vordrucke reichen Sie dann bei Ihrem Finanzamt ein und erfahren dann zeitnah ob Sie steuerpflichtig sind oder nicht. MfG
Daggyam 19.06.2019 | 13:18
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe jetzt über das Elsterportal ein Zertifikat angefordert beim zuständigen Finanzamt um eine Steuererklärung online abgeben zu können. Meine Frage mach dem "Vergessen" war auch eher dem Umstand geschuldet, dass mein befreundeter Rentner eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung vom Finanzamt bekam die Zeitgleich mit der Information vom Rententräger über die Rentenanpassung erfolgte und ich nichts bekam.
Deutsche Rentenversicherung
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