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Finanzielle Absicherung bei Umschulung

von Sledje27.09.2007 | 11:06
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Hallo, Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber versuche es einfach. Ich mache im Januar eine Umschulung und beziehe dann natürlich Übergangsgeld von der DRV. Da wir gerade erst gebaut haben, wird das Geld wahrscheinlich auch ziemlich knapp. Habe ich die Möglichkeit noch irgendwo Anträge auf finanzielle Hilfe zu stellen,wennja, wo? Außerdem haben wir noch eine geistig behinderte Tochter, die es garantiert nicht leichter macht. Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Sledje

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie Sie bereits selber darstellen, erbringt die Deutsche Rentenversicherung während einer Umschulung (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) Übergangsgeld als ergänzende Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das Übergangsgeld orientiert sich an Ihrem bisherigen Arbeitsentgelt bzw. ist bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben noch ein Vergleich mit dem Tarifentgelt erforderlich. Das für den Versicherten günstigere Entgelt ist der Übergangsgeldberechnung zugrunde zu legen. Weitere Leistungen in finanzieller Form zur Sicherung des Lebensunterhalts können durch die Deutsche Rentenversicherung nicht erbracht werden.

Wie "Nix" und "Antonius" bereits ausführen, sollten Sie sich bzgl. weitergehender finanzieller Hilfen/Ansprüche aufgrund Ihrer familiären Situation (geistig behinderte Tochter) an das Sozialamt wenden.

5 Antworten

Nixam 27.09.2007 | 11:28
Sie erhalten ja schon Übergangsgeld. Wenn die Höhe des Übergangsgeldes richtig ist, dann werden Sie kein höheres Übergangsgeld vom Rententräger erhalten. Andere Ansprüche gibt es nicht. Prüfen Sie beim Sozialamt eventuell, ob Hilfen für Ihr behindertes Kind bestehen. Ob es da etwas gibt? Sonst fürchte ich, war das alles, woraus Sie Anspruch haben.
Antoniusam 27.09.2007 | 17:20
Der ALG_II- bzw. Sozialhilfe-Anspruch für eine Bedarfsgemeinschaft aus zwei Erwachsenen und einem minderjährigen Kind liegt in etwa bei 900 € zzgl. der ANGEMESSENEN Kosten für Unterkunft und Heizung. Sollte Ihr eigenes Familieneinkommen -inklusive Kindergeld (!)- darunter liegen, können Sie evtl. ergänzendes ALG_II erhalten, sofern Bedürftigkeit vorliegt. Das heißt, Sie dürfen keinen allzugroßen Sparstrumpf besitzen. MfG
Leseram 27.09.2007 | 21:41
Warum leisten Sie sich ein Haus, wenn Sie es sich nicht leisten können???
Sledjeam 28.09.2007 | 08:11
Wir haben 2004 angefangen zu bauen, da war die Welt noch in Ordnung. Außerdem wenn man gesund ist und die Möglichkeit hat zu bauen, wäre man dumm es nicht zu tun. Wenn ich wüßte das ich morgen tot umfalle, würde ich mich heute auch anders verhalten. Man kann halt nicht alles zu 100% durchplanen.
Maxam 02.10.2007 | 12:32
Umschulung zur Teilhabe am Arbeitsleben Kann die DRV meinen letzten Verdienst, bei diesem Arbeitgeber war ich nur 3 Wochen beschäftig 420 EURO Verdienst), bei der Übergangsgeldberechnung in Ansatz bringen? Muß sie nicht den vorigen Arbeitslohn beim vorigen Arbeitgeber (welcher bei 1600 EURO)in Ansatz bringen?
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