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finanzielle Unterstützung bis zur Genehmigung Em Rente

von sharyb24.11.2013 | 09:47
1680 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, Vielleicht könnt ihr mir helfen? ich bin seit 4 Monaten krank geschrieben und mache bis Ende des Jahres die Wiedereingliederung u nd solange bekomme ich Krankengeld.Habe einen GDB v 40. Antrag auf Teil EM Rente ist seit Ende Aug. gestellt. AB Januar muss ich die Stunden von 30 auf 20 p. Woche reduzieren, weil ich mehr nicht mehr leisten kann. Mein Ag stimmt dem voll zu und ich bin auch guter Dinge. Hat wer eine Ahnung, wie ich den Minderverdienst bis zur Genehmigung der Em Rente ausgleichen kann? Vielen Dank u viele Grüße Sharyb

5 Antworten

+++am 24.11.2013 | 10:36
Hartz4 !!!
sharybam 24.11.2013 | 12:59
wie geschrieben warte ich noch auf die Genehmigung von der Drv. Ob ich sie bekomme wriss ich nicht. Bin von der Kk aufgefordert worden eine Em Rente zu beantragen, da meine Erwerbsfähigkeit stark gefährdet bzw. Erheblich eingeschränkt ist. Es würde mir sehr helfen, wenn jemand hier Erfahrung hat. Lieben Dank
sharybam 24.11.2013 | 11:53
also ergänzendes Alg 2? Oder kann ich Alg1 nach 125 Sgb stellen wg Leistungsminderung? Ich stehe ja noch im Arbeitsverhältnis, muss nur fie Stunden reduzieren ????
Loniam 24.11.2013 | 12:13
steht überhaupt schon fest, dass sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten?
Schadeam 25.11.2013 | 08:11
Wenn Sie eine teilweise EM Rente erhalten, gleicht die halbe Rente den Minderverdienst möglicherweise aus. Wird die Rente abgelehnt, weil die DRV Sie nicht für erwerbsgemindert hält, gleicht das zunächst mal keiner aus - Sie haben ja "freiwillig" die Arbeit reduziert. Ausnahme: Sie haben Anspruch auf Aufstockungsleistungen wie Hartz 4, Wohngled, ergänzende Sozialhilfe, o.ä.
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