Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Finanzieller Unterschied EWR Arbeitsmarktrente und befristete/unbefristete EWR?

von Sigrun09.02.2022 | 09:40
150 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Eine Frage, ich beziehe seit 23 Jahren eine teilweise unbefristete EWR. Ich habe seit dem noch 23 Jahre Teilzeit gearbeitet. Ich habe letztes Jahr die volle ERW beantragt und es sieht nach Rückfragen bei der DRV aus das ich die volle EWR bekommen werde allerdings wird noch geprüft ob ggf. wegen verschlossenem Arbeitsmarkt ( unter 3Std in meinem Job nicht mehr einsetzbar)oder ggf. doch noch alle volle unbefristete EWR, da ich noch weitere Gutachten nachgeliefert habe. Ist bei den unterschiedlichen Formen der EWR auch ein finanzieller Unterschied? Was ist mit den Rentenpunkten , die ich in der letzten 23 Jahren noch erhalten habe? Wird es auch eine komplette Neuberechnung geben da sich ja seit 2019 die Zurechnungsjahre geändert haben? Danke für Ihre Rückmeldungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sigrun,

"Siehe hier" hat ihre Frage abschießend beantwortet. Wir schließen uns dieser Antwort an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Siehe hieram 09.02.2022 | 17:30
Hallo Sigrun, eine 'Arbeitsmarktrente' kann bewilligt werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in Ihrem Beruf nur noch unter drei Stunden arbeiten können, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zwischen drei bis unter sechs Stunden und dieser Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, weil entsprechende Teilzeitarbeitsplätze nicht zur Verfügung stehen. Die Höhe einer 'Arbeitsmarktrente' entspricht einer vollen 'normalen' EM-Rente. Der Unterschied ist, dass eine 'Arbeitsmarktrente' immer befristet bewilligt wird und deshalb der Rentenbeginn frühestens ab dem 7. Monat nach Eintritt des Leistungsfalles erfolgen kann (hier eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt), während eine volle EM-Rente nur aus gesundheitlichen Gründen bereits ab dem Folgemonat nach Leistungsfall beginnen kann, sofern sie nicht aus anderen Gründen ebenfalls zu befristen ist. Je nachdem, auf welchen Zeitpunkt der 'neue' Leistungsfall festgelegt wird, würde dann eine neue Berechnung auch mit den erhöhten Zurechnungszeiten erfolgen, bei der dann auch die Beiträge aus Ihrer TZ-Arbeit der letzten Jahre berücksichtigt werden würde. Dennoch bleibt Ihnen im Moment leider nur, noch etwas abzuwarten, bis Sie einen Bescheid dann 'in den Händen haben'. Viel Erfolg und alles Gute!
Sigrunam 10.02.2022 | 06:54
Vielen Dank für Ihre Antwort. Übernächste Woche soll der Bescheid kommen, dann warte ich mal ab.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026