Eine Frage, ich beziehe seit 23 Jahren eine teilweise unbefristete EWR. Ich habe seit dem noch 23 Jahre Teilzeit gearbeitet. Ich habe letztes Jahr die volle ERW beantragt und es sieht nach Rückfragen bei der DRV aus das ich die volle EWR bekommen werde allerdings wird noch geprüft ob ggf. wegen verschlossenem Arbeitsmarkt ( unter 3Std in meinem Job nicht mehr einsetzbar)oder ggf. doch noch alle volle unbefristete EWR, da ich noch weitere Gutachten nachgeliefert habe.
Ist bei den unterschiedlichen Formen der EWR auch ein finanzieller Unterschied? Was ist mit den Rentenpunkten , die ich in der letzten 23 Jahren noch erhalten habe? Wird es auch eine komplette Neuberechnung geben da sich ja seit 2019 die Zurechnungsjahre geändert haben? Danke für Ihre Rückmeldungen.
Ist bei den unterschiedlichen Formen der EWR auch ein finanzieller Unterschied? Was ist mit den Rentenpunkten , die ich in der letzten 23 Jahren noch erhalten habe? Wird es auch eine komplette Neuberechnung geben da sich ja seit 2019 die Zurechnungsjahre geändert haben? Danke für Ihre Rückmeldungen.
Hallo Sigrun,
eine 'Arbeitsmarktrente' kann bewilligt werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in Ihrem Beruf nur noch unter drei Stunden arbeiten können, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zwischen drei bis unter sechs Stunden und dieser Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, weil entsprechende Teilzeitarbeitsplätze nicht zur Verfügung stehen.
Die Höhe einer 'Arbeitsmarktrente' entspricht einer vollen 'normalen' EM-Rente. Der Unterschied ist, dass eine 'Arbeitsmarktrente' immer befristet bewilligt wird und deshalb der Rentenbeginn frühestens ab dem 7. Monat nach Eintritt des Leistungsfalles erfolgen kann (hier eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt), während eine volle EM-Rente nur aus gesundheitlichen Gründen bereits ab dem Folgemonat nach Leistungsfall beginnen kann, sofern sie nicht aus anderen Gründen ebenfalls zu befristen ist.
Je nachdem, auf welchen Zeitpunkt der 'neue' Leistungsfall festgelegt wird, würde dann eine neue Berechnung auch mit den erhöhten Zurechnungszeiten erfolgen, bei der dann auch die Beiträge aus Ihrer TZ-Arbeit der letzten Jahre berücksichtigt werden würde.
Dennoch bleibt Ihnen im Moment leider nur, noch etwas abzuwarten, bis Sie einen Bescheid dann 'in den Händen haben'.
Viel Erfolg und alles Gute!
Vielen Dank für Ihre Antwort. Übernächste Woche soll der Bescheid kommen, dann warte ich mal ab.
Hallo Sigrun,
eine 'Arbeitsmarktrente' kann bewilligt werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in Ihrem Beruf nur noch unter drei Stunden arbeiten können, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zwischen drei bis unter sechs Stunden und dieser Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, weil entsprechende Teilzeitarbeitsplätze nicht zur Verfügung stehen.
Die Leistungsfähigkeit im Beruf spielt -jahrgangsunabhängig- für den Anspruch auf eine "Arbeitsmarktrente" überhaupt keine Rolle.