Hallo,
ich habe einen riester-geförderten Bausparvertrag, der in 2014 fällig wird, meine Frau einen riester-geförderten Banksparplan, der jederzeit kündbar ist.
Wir planen vermutlich in 2012 ein selbstgenutztes Haus zu erwerben.
Eine Entschuldung (vor Rentenbeginn) ist meines Wissens eine schädliche Verwendung. Damit es nicht zu einer schädlichen Verwendung und dem damit verbundenen Verlust der Zulagen und Steuererstattung kommt nun meiner Frage:
Was ist zu beachten , damit ich den Bausparvertrag zur Finanzierung verwenden kann? Laut der des Anbieters (BHW) muss ich diesen in die Finanzierung einbinden (d.h. jetzt in die Finanzierung einplanen und bis 2014 zwischenfinanzieren). Ist dies so richtig?
Wäre die gleiche Vorgehensweise auch mit dem Banksparplan möglich? Dann könnten wir noch 2 weitere Jahre in diesen Banksparplan einzahlen?
Wenn ja, wie wäre der praktische Ablauf?
Bin ich überhaupt mit meiner Frage bei Ihnen richtig, oder wo kann ich eine rechtsverbindliche Antwort auf meine Fragen bekommen?
Schon einmal vorab vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Grüße, Kaufwililg