Guten Tag.
Ich (52) finde einfach keinen passenden Minijob.
Mein psychotherapeut meint, ich müßte etwas machen.
Nun könnte ich ein Kleingewerbe anmelden.
Möchte div. Geräte vermieten (Rasenmäher, partyzelt, e bike) vermieten, welche ich bereits besitze.
Zeitgrenze und Gehaltsgrenze könnte so leicht eingehalten werden.
Darf man sowas?
Einfach DRV melden?
Oder gibt es hier andere Auflagen?
Danke
Ich (52) finde einfach keinen passenden Minijob.
Mein psychotherapeut meint, ich müßte etwas machen.
Nun könnte ich ein Kleingewerbe anmelden.
Möchte div. Geräte vermieten (Rasenmäher, partyzelt, e bike) vermieten, welche ich bereits besitze.
Zeitgrenze und Gehaltsgrenze könnte so leicht eingehalten werden.
Darf man sowas?
Einfach DRV melden?
Oder gibt es hier andere Auflagen?
Danke
Klar, so etwas dürfen Sie auch machen. Sie müssten dann zunächst schätzen, was Sie damit wohl verdienen werden. Maßgeblich ist dann das Steuerpflichtige Brutto-Einkommen, dass Sie aufgrund einer GuV-Berechnung erzielen. (Also Ihre Einnahmen abzüglich der notwendigen Kosten, die Geräte instandzuhalten, evtl. neue hinzuzuerwerben, den 'Bürobetrieb' etc. ... > hierzu Steuerberater oder andere Steuerwissende befragen).
Sie dürften auch sich selbst mit dem Rasenmäher zusammen 'vermieten', dann aber bitte auch auf die tägliche Arbeitszeit achten und die für dieses 'Unternehmen' notwendige Büroarbeit auf den nächsten Tag verschieben!!
Und ja, der DRV mitteilen aber auch dem Finanzamt.
Viel Erfolg und alles Gute!
Hallo Stern,
laut Ihren Angaben beziehen Sie eine Arbeitsmarktrente, somit können Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten.
Für den vollen Bezug dieser Arbeitsmarktrente ist die Einhaltung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR erforderlich.
Jeder Hinzuverdienst ist Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
laut Ihren Angaben beziehen Sie eine Arbeitsmarktrente, somit können Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten.
Für den vollen Bezug dieser Arbeitsmarktrente ist die Einhaltung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR erforderlich.
Jeder Hinzuverdienst ist Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
VORSICHT!
wenn Sie tatsächlich 3 bis unter 6 Stunden arbeiten, dann entfällt wahrscheinlich auch bereits dadurch der Anspruch auf die 'volle EM-Rente', auch wenn Sie dann damit sehr wenig verdienen.... Denn dann ist der (Teilzeit)Arbeitsmarkt für Sie nicht mehr verschlossen, dies ist aber der Grund für die 'Arbeitsmarktrente'.
Also besser, hier auch die Arbeitszeitgrenzen einer vollen EM-Rente, d.h. unter drei Stunden täglich, einhalten. Zumindest am Anfang, bis Sie wissen, ob Ihr Kleingewerbe tatsächlich funktioniert und Sie damit auch positive Einkünfte erzielen.