Hallo Stern,
laut Ihren Angaben beziehen Sie eine Arbeitsmarktrente, somit können Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten.
Für den vollen Bezug dieser Arbeitsmarktrente ist die Einhaltung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR erforderlich.
Jeder Hinzuverdienst ist Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung