Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Firmendirektversicherung / Riester

von Familienvater19.09.2009 | 21:59
860 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe in 2004 einen Firmendirektversicherungsvertrag abgeschlossen. (Pauschalbesteuerung) Kann man diesen Vertrag zu einem Riestervertrag umwandeln? Wenn ja, entstehen hier dann die gleichen hohen Abschlussgebühren wie bei Neuverträgen? Ergeben sich ggf. weitere Nachteile? Danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 gilt auch für die Direktversicherung die nachgelagerte Besteuerung.

Das bedeutet, dass für den Arbeitnehmer Beiträge zur Direktversicherung gem. § 3 Nr.63 EStG unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuerfrei sind. Die späteren Leistungen aus der Direktversicherung sind für den Arbeitnehmer gem. § 22 Nr. 5 EStG steuerpflichtiges Einkommen und daher voll zu verteuern.

Wurden Direktversicherungsverträge vor dem 01.01.2005 abgeschlossen, war die vorgelagerte Besteuerung üblich. Im Rahmen einer Vertauensschutzregelung kann diese "alte" Regelung weiterhin in Anspruch genommen werden.

Beiträge zur Direktversicherung können demnach gem. § 40b EStG a.F. pauschal versteuert werden. Die Leistungen aus der Direktversicherung, zu der die Beiträge nach § 40b EStG a.F. pauschal verteuert wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, bzw. unterliegen der Ertragsanteilsbesteuerung. Rentenleistungen in der Auszahlungsphase bleiben daher größtenteils steuerfrei.

Die Umwandlung eines Altvertrages in einen Riestervertrag sollte deshalb wohl überlegt sein, weil Vorteile des Altvertrages verloren gehen.

Zu den möglichen Kosten eines Wechsels können wir keine Aussage treffen.

2 Antworten

Franckam 20.09.2009 | 17:05
Sehr geehrter Herr Familienvater, ein pauschalversteuerter DV-Vertrag (gem. § 40 b EStG) können Sie i.d.R. nicht auf einen DV-Vertrag nach § 3 Nr. 63 EStG umstellen. Eine Ausnahmen gibt es: Wenn beim Altvertrag eine Rentenauszahlung (und nicht eine Kapitalauszahlung oder eine Kapitalauszahlung mit Rentenwahlrecht) vereinbart wurde, dann können Sie auf § 3, Nr. 63 EStG umstellen und können riestern. Dann verlieren Sie allerdings die Pauschalversteuerung. Ein Riestervertrag über den Betrieb ist nicht sinnvoll, da Sie bei "Betriebsriesterverträgen" die Auszahlung im Rentenalter der Kranken- und Pflegeversicherung unterwerfen müssen. Gruß Frank J. Kontz
Familienvateram 20.09.2009 | 21:44
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Schönen Abend!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026