Ich beantrage gerade die Flexirente. Also 50% Rente/50% Arbeit. nun soll ich für den Antrag das Formular R0230 Erklärung zum Hinzuverdienst ausfüllen. Oder doch mein Arbeitgeber? Da ich bei meiner Alten Stelle bleibe. Wie kannich jetzt schon wissen wie mein halbes Gehalt ausfällt?
In welchem Zeitraum kann ich das Formular R0230 nachsenden? LG Gaby55
Ohne diesen Vordruck kann kein Rentenbescheid erteilt werden.
Daher liegt eine zeitnahe Rücksendung in Ihrem Interesse.
Ist ein genauer Verdienst noch nicht vorhersehbar, müssen Sie eben eine Schätzung abgeben.
In welchem Zeitraum kann ich das Formular R0230 nachsenden? LG Gaby55
Hallo Gaby,
Sie selbst müssen die Erklärung zum Hinzuverdienst ausfüllen und Ihr voraussichtliches Einkommen, dass Sie bis zum Ende des Kalenderjahres vermutlich erzielen werden, schätzen.
Die Flexirente ist so gestaltet, dass die Rente zunächst mit dem Hinzuverdienst berechnet wird, den Sie der Rentenversicherung mitteilen (sog. Prognose) und erst im nächsten Jahr zum 01.07. noch einmal überprüft wird mit dem tatsächlichen Hinzuverdienst. Haben Sie letztlich weniger verdient als geschätzt, bekommen Sie noch Rente nachgezahlt. Haben Sie doch mehr verdient, müssen Sie die dann zu viel gezahlte Rente wieder zurückzahlen.
Welches Entgelt Sie vermutlich erzielen werden, können Sie doch anhand Ihres Arbeitsvertrages über die 50%-Beschäftigung absehen. Oder Sie bitten Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen sagen kann, wie hoch in etwa Ihr Lohn bei einer 50%- Beschäftigung sein wird.
Ohne Ihre Erklärung zum Hinzuverdienst im Vordruck R0230 kann die Rente nicht berechnet werden. Sie sollten daher so bald wie möglich antworten.