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Experten-Antwort

Flexi-Rente im Versorgungsausgleich

von Ahnunglos10.05.2021 | 20:43
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9 Antworten

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Ausgleichsberechtigte:r zahlt im Trennungsjahr 50000.00€ in FlexiRente ein, im Versorgungsausgleich wird die Einzahlung als Einzahlung in Punkten verrechnet und der/die Ausgleichspflichtige finanziert somit den frühzeitigen Renteneintritt. Meine Frage nun: Das kann doch nicht im Sinne des gesetzlichen Versorgungsausgleiches sein, oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ahnungslos,

den Ausführungen von Jonny und Hobbyexperte schließen wir uns an.

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8 Antworten

Ahnungslosam 10.05.2021 | 21:09
Erstmal Hallo, das ging in der Frage verloren, schuligung, und VIELEN Dank für die schnelle Auskunft, ich werde das nachlesen
Siehe hieram 10.05.2021 | 21:02
Hängt davon ab, was im Versorgungsausgleich konkret als 'Ehezeit' festgestellt wurde (das Trennungsjahr gehört eigentlich nicht dazu). Das müssten Sie also mal im Urteil nachlesen.
Ahnungslosam 10.05.2021 | 21:15
Einzahlung Flexi-Rente 12.2018, Trennung 5.2018 Ende der Ehezeit 31.05.2019, also bis zu dem Zeitpunkt wurde vom Gericht als Ausgleichszeitraum von Eheschliessung an(6.2004) festgesetzt.
Ahnungslosam 10.05.2021 | 22:20
"Zustellung Scheidungsanttrag" Einschreiben Gelb, sehr wichtig 7.6.2019, deshalb Berechnung bis 31.05 2019
Tobiam 10.05.2021 | 22:05
Meiner Information gilt für den Zeitpunkt der Berechnung / Ende Ehezeit der Eingang der Scheidung bei Gericht. Ich bin aber kein Experte
Jonnyam 10.05.2021 | 22:46
Sie können den Versorgungsausgleich durch Vereinarung teilweise begrenzen. Die Ehezeit kann aberbnicht abgeändert werden Siehe https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Insbesondere Punkt 3.2
Hobbyexperteam 11.05.2021 | 09:27
§ 3 VersAusglG: Ehezeit (1) Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. (2) In den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte einzubeziehen, die in der Ehezeit erworben wurden. Mit Zustellung des Scheidungsantrages ist die Zustellung beim Antragsgegner/anderen Ehepartner und nicht die bei Gericht gemeint. Da alle Anrechte mit einzubeziehen sind, wäre das auch eine Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung innerhalb des Trennungsjahres.
Ahnungslosam 11.05.2021 | 09:42
Der Versorgungsausgleich ist vom Gesetzgeber zum Ausgleich eines bestehenden Rentendefizites des Anspruchsberechtigten vorgesehen. Das dieses nun mit Einzahlung in die FLEXI-Rente dazu führen kann, das der Ausgleichspflichtige dem Ausgleichsberechtgten zur abschlagsfreien Rente mit 63 verhilft führt doch das ganze Procedre des Versorgungsausgleiches bzw. dessen Sinn ins absurde. Ich spreche mich nicht gegen den Versorgungsausgleich aus, aber das ich nun der Ex-Frau den Vorzeitigen Ruhestand durch den Versorgungsaugleich finanziere und nicht die Rente erhöhe,bzw. angleiche..ist schon schwer nachzuvollziehen.
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