Hallo,
ich bekomme seit 2018 eine Flexi-Rente. Durch meine Angabe zum Hinzuverdienst erhalte ich seit Januar 2020 eine Teilrente von knapp 50%.
Durch die Heraufsetzung der Hinzuverdienstgrenze bekäme ich nun eine Flexi-Rente von 100%.
Jetzt habe ich im hier im Forum gelesen, dass mir der Unterschiedsbetrag grundsätzlich mit bzw. nach der Spitzabrechnung 2021 und nicht z.B. mit der Spitzabrechnung 2020 ausgezahlt werden soll. Ist diese Aussage noch gültig?
Alternativ hätte ich aber die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, so dass die neu berechnete Flexi-Rente und der Differenzbetrag der Vormonate schon früher ausgezahlt wird. Stimmt dies? Falls ja, in welcher Form kann ich diesen Antrag stellen? Gibt es dafür einen Vordruck?
Vielen Dank im Voraus.