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Flexi - Wunschteilrente

von Flexi-Gepeinigte04.01.2018 | 14:52
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Ich habe mal eine Frage zur Wunschteilrente. Welchen Sinn macht es die Wunschteilrente schon vor der Regelaltersgrenze in Anspruch zu nehmen? Bei Pflegebeitragszeiten ergibt sich die Erhöhung der Rente ja erst mit dem Zuschlag an EP'en ab der Regelaltergrenze. Ich finde nirgendwo einen Hinweis für pflegende Rentner, dass es erst ab der Regelaltersgrenze Sinn macht. Oder habe ich da einen Denkfehler? Als Altersrentner vor der Regelaltersgrenze mit einem Beschäftigungsverhältnis über 6300 € jährlich erhält man ja aufgrund des Hinzuberdienstes. Warum sollte man dann noch eine Wunschteilrente beantragen? Hat das irgendwelche arbeitsrechtlichen Gründe. VG

15 Antworten

KSCam 04.01.2018 | 14:57
Macht eigentlich keinen Sinn. Höchstens wenn Sie über den Beginn der Altersrente (vor Regelalter) hinaus arbeitsunfähig wären und das KG höher ist als die Rente. Dann können Sie die Kasse ärgern indem Sie die 99% Rente beantragen. Sonst fällt mir kein Fall ein - die Pflege ab Regelalter, da ist es natürlich klar, dass man 99% AR beantragt.
-am 05.01.2018 | 07:37
Hallo Flexi-Gepeinigte, die Möglichkeit, die Altersrente nur als Teilrente (in Höhe von 1/3, 1/2 oder 2/3 der Vollrente) in Anspruch zu nehmen, gibt es eigentlich schon seit 1992. Mit Einführung des Flexirentengesetzes besteht die Möglichkeit die Rente auch stufenlos in Anspruch zu nehmen - zwischen 10 und 99 %. Neben den von KSC genannten Gründen kann auch folgende Überlegung als Entscheidung für eine Teilrente eine Rolle spielen: Rentner legen mit ihrer gewählten Wunschteilrente gleichzeitig ihre maximale Hinzuverdienstgrenze fest. Überschreitet der Hinzuverdienst diese selbst gewählte Grenze nicht, so unterbleibt die nachträgliche „Spitzabrechnung“ gegenüber den Rentnern. Die gewählte Teilrente bleibt weiter bestehen. Der Rentner muss also nicht mit einer Überzahlung und damit verbunden mit einer Rückforderung von Rentenbeträgen rechnen. Allerdings werden auch keine Beträge nachgezahlt, wenn sich herausstellt, dass der Hinzuverdienst niedriger war als prognostiziert. Der nicht in Anspruch genommene Rentenanteil erhält bei einer späteren höheren Rente einen geringeren Abschlag als der bereits bezogene Rentenanteil.
suchenwiam 05.01.2018 | 16:00
"Der nicht in Anspruch genommene Rentenanteil erhält bei einer späteren höheren Rente einen geringeren Abschlag als der bereits bezogene Rentenanteil." Interessant - kann man so also Abschläge teilweise vermeiden? Konstruierter Fall: - 12.2019 vorgezogene Rente, 50 EP, Abschlag 9%: 45.5 pEP - Flexi 10: 4.55 pEP wird ausgezahlt (~130€) - 6.2022 Regelalter, Vollrente: 45+4.55 = 49.55 pEP - mit Rentenfreibetrag 22% aus 2019? Man überbrückt die 2.5 Jahre aus anderen Quellen (sagen wir 30mo * 1000€ = 30000€ aus Spargeld), hat aber niedrige KVdR-Beiträge, Steuern usw. Im Regelalter fehlen einem nur noch 0.45 EP vom "Original", man hat für die 30000€ 4.5 pEP quasi "vom Munde abgespart". 6667€/EP ist etwas günstiger als mit freiwilligen Beiträgen via V0210/V0060. Zudem ist es keine Einzahlung, sondern Vermögensverzehr für Konsum. Wenn ab 2021 Betriebsrenten (mit doppeltem KV+PV-Beitrag) dazukommen, ist die KVdR auch wieder zufrieden, und man kann den Vermögensverzehr entsprechend zurückfahren. Spricht etwas gegen diese Konstruktion?
suchenwiam 06.01.2018 | 01:08
"Allein schon die Überbrückung von 2,5 Jahren spottet jeder Beschreibung!" Das hängt halt von der "dritten Säule" der Altersvorsorge ab (privates Sparen). Ich muss wg. Scheidung 16.0499 EP an meine Exfrau abtreten. Spätestens seit dem Scheidungsurteil vor 10 Jahren spare ich, soviel ich irgend kann, fürs Alter. Damit könnte ich gut 10 Jahre überbrücken (bei normalem Lebensstil). Sollte aber Pflegebedürftigkeit eintreten (nicht unwahrscheinlich), wären die Spargelder schon vor meinem erwarteten Tod aufgebraucht... :-(
Klugpuperam 06.01.2018 | 14:11
Möglich wäre es, der Rest ist Frage der persönlichen Einstellung. Wir reden über 4% Unterschied bei der Versteuerung der Rente. Aber wenn man sich darüber freut, den Finanzminister ausgetrickst zu haben, dann hätte das Ganze schon Mehrwert.
W*lfgangam 06.01.2018 | 15:49
Zitat von suchenwi anzeigenausblenden
Hallo suchenwi, der Verzicht auf bereits mögliche Renten(teile) mit Abschlägen zugunsten der dann später mal 'höheren' Rente, um diesen nicht reduzierten Abschlag, hat sich noch nie gerechnet - wenn man es rein aus Rentensicht sieht. Es geht auf 25 Jahre zu, bis sich die 'erhöhte' Rente dann zugunsten des Verzichtes mit Abschlag auswirkt ...egal, ob Sie nur 1 Monat bei 0,3 % Abschlag 'verschieben' oder – wie früher – um 5 Jahre mit 18 % Abschlag. Habe da vor Jahren mal eine einfache Excel-Formel gebastelt: ((R - RxA/100)xM) : RxA/100 = L R = ungekürzte Rente ...oder eben jetzt der ungekürzte Teilbetrag A = Abschlag ...z.B. 10,5 M = Monate bis zur abschlagsfreien Rente L = "Laufzeit" in Monaten, ab wann der Verzicht sich 'rechnet' Viel Spaß damit :) ...auch wenn es nicht ganz Excel-konform dargestellt ist. Gruß w.
suchenwiam 06.01.2018 | 14:37
Ich denke mir halt so: Rentenfreibetrag (ohnehin in Euro, also anteilig sinkend) und Abschläge sind ab Rentenantritt bis Lebensende festgeschrieben. Wobei die Flexi 10-Variante Abschläge reduzieren kann. Nach letzter Rentenauskunft (Juni 2017) habe ich 38.25 pEP. Meine Ziele: (1) Standard-("Eck")-Rente, 45 pEP (2) Risikopuffer von 10% dazu, also rund 50 pEP sind durch freiwillige Beiträge via V0210/V0060 erreichbar, teilweise auch durch befristete Flexi 10. Wie ich das am besten mache, checke ich gerade. Und natürlich auch unter Berücksichtigung des Steuerrechts ;^)
suchenwiam 06.01.2018 | 16:44
Danke für die Formel - ist nachvollziehbar und überzeugt. Bei freiwilligen Rentenbeiträgen kommt ja grob eine Amortisationsdauer von 19..20 Jahren raus (auch da weiss ich nicht, ob ich die erleben werde). Wenn ein Teil der freiw. Beiträge durch Steuerminderung (Sonderausgaben Altersvorsorge bis zum Limit nutzen) abgedeckt wird, reduziert sich die Dauer entsprechend. Aber den Flexi 10-Plan streiche ich erstmal wieder.
W*lfgangam 06.01.2018 | 20:25
> - Flexi 10: 4.55 pEP wird ausgezahlt (~130€) suchenwi hat das sehr 'speziell' verbaut in seinen Überlegungen ;-) Hmm... ein klein wenig mehr Aufmerksamkeit bei Ihnen?! *g Gruß w.
suchenwiam 06.01.2018 | 20:29
Ich denke mir halt so: (...) Wobei die Flexi 10-Variante Abschläge reduzieren kann. (...)Risikopuffer von 10% dazu, also rund 50 pEP sind durch freiwillige Beiträge via V0210/V0060 erreichbar, teilweise auch durch befristete Flexi 10.
Hallo suchenwi, ich habe gerade mal "Flexi 10" in Google eingegeben, kann mir aber nicht erklären, was ein Grafik-Designprogramm mit Rente zu tun hat. Können Sie mir da mal auf die Sprünge helfen? :-)
Gerne: "Flexi" ist kurz für Flexi-Rente (vgl. Titel des Threads), 10 steht für 10%. Google bietet auch noch Hundeleinen, aber die passen hier auch nicht recht...
Unwissendeam 06.01.2018 | 20:58
Vielen Dank, W*lfgang und suchenwi, ich werde es gleich mal @cha weitersagen.
Chaam 07.01.2018 | 10:54
Nicht nötig, da genau dieser Thread zeigt, das dass Ergebnis von ? schon richtig, wenn auch nicht rechtlich definiert dargestellt wurde. Das haben dann ja unsere Experten (Fachidioten?) gern in epischer Breite übernommen, um letztendlich zum gleichen Ergebnis zu kommen.
das Tieram 07.01.2018 | 12:02
Vielen Dank, W*lfgang und suchenwi, ich werde es gleich mal @cha weitersagen.
Nicht nötig, da genau dieser Thread zeigt, das dass Ergebnis von ? schon richtig, wenn auch nicht rechtlich definiert dargestellt wurde. Das haben dann ja unsere Experten (Fachidioten?) gern in epischer Breite übernommen, um letztendlich zum gleichen Ergebnis zu kommen.
Und was bringt ihre Antwort jetzt? Ein anderes Ergebnis?
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