Zitiert von: Flexi-Gepeinigte
Hallo.
Ich habe mal eine Frage zur Wunschteilrente.
Welchen Sinn macht es die Wunschteilrente schon vor der Regelaltersgrenze in Anspruch zu nehmen?
Bei Pflegebeitragszeiten ergibt sich die Erhöhung der Rente ja erst mit dem Zuschlag an EP'en ab der Regelaltergrenze.
Ich finde nirgendwo einen Hinweis für pflegende Rentner, dass es erst ab der Regelaltersgrenze Sinn macht.
Oder habe ich da einen Denkfehler?
Als Altersrentner vor der Regelaltersgrenze mit einem Beschäftigungsverhältnis über 6300 € jährlich erhält man ja aufgrund des Hinzuberdienstes.
Warum sollte man dann noch eine Wunschteilrente beantragen?
Hat das irgendwelche arbeitsrechtlichen Gründe.
VG
Hallo Flexi-Gepeinigte,
die Möglichkeit, die Altersrente nur als Teilrente (in Höhe von 1/3, 1/2 oder 2/3 der Vollrente) in Anspruch zu nehmen, gibt es eigentlich schon seit 1992. Mit Einführung des Flexirentengesetzes besteht die Möglichkeit die Rente auch stufenlos in Anspruch zu nehmen - zwischen 10 und 99 %.
Neben den von KSC genannten Gründen kann auch folgende Überlegung als Entscheidung für eine Teilrente eine Rolle spielen:
Rentner legen mit ihrer gewählten Wunschteilrente gleichzeitig ihre maximale Hinzuverdienstgrenze fest. Überschreitet der Hinzuverdienst diese selbst gewählte Grenze nicht, so unterbleibt die nachträgliche „Spitzabrechnung“ gegenüber den Rentnern. Die gewählte Teilrente bleibt weiter bestehen.
Der Rentner muss also nicht mit einer Überzahlung und damit verbunden mit einer Rückforderung von Rentenbeträgen rechnen. Allerdings werden auch keine Beträge nachgezahlt, wenn sich herausstellt, dass der Hinzuverdienst niedriger war als prognostiziert.
Der nicht in Anspruch genommene Rentenanteil erhält bei einer späteren höheren Rente einen geringeren Abschlag als der bereits bezogene Rentenanteil.