Hallo Lady Kokosnuss,
Zu Ihrer Frage 1:
Am 01.01.2019 wird Ihre Rente von Amts wegen neu berechnet, weil der Jahreshinzuverdienst in 2019 43.656,00 Euro beträgt. Diese Hinzuverdienständerung wird aufgrund einer Auslegungsfrage der DRV von Amts wegen berücksichtigt, um höhere Überzahlungen der Rente zu vermeiden.
Bei dieser Berechnung werden maschinell die aktuellen Werte (hier Bezugsgröße 2019) berücksichtigt.
Zu Ihrer Frage 2:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diese Frage unbeantwortet lasse. Die Problematik soll Ende Januar 2019 in einem bundesweiten Gremium der DRV besprochen werden, da es unterschiedliche Lösungsansätze gibt.
Die Entscheidung darüber bleibt abzuwarten.
Zu Ihrer Frage 3:
Da Sie ab dem 01.01.2020 wieder einen Anspruch auf Vollrente haben, müssen Sie diese bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen, sofern der Rentenanspruch weggefallen war.