Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Maria,
sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad von mindestens 50 % besitzen und 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, ist die Umwandlung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu prüfen. Sollten Sie keinen Schwerbehindertenausweis haben, kann der Rentenversicherungsträger prüfen, ob bei Ihnen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach den bis zum 31.12.2000 geltenden Grundsätzen vorliegt.
Allerdings kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass sich die Rente dadurch erhöht. Sollten Sie bereits am 16.11.2000 schwerbehindert gewesen sein, empfehlen wir den sofortigen Antrag auf diese Altersrente.
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