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flexible Altersrente

von Horst18.09.2009 | 15:11
2209 Ansichten
13 Antworten

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Was bitte versteht man unter einer "flexiblen Altersrente"?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Tat handelt es sich bei dem Begriff "flexible Altersrente" weder um einen Begriff aus dem Rentenrecht, noch wurde bisher ein solcher weder durch Rechtsprechung noch Marketingabteilung ge-prägt.

Es wäre aber durchaus denkbar, dass alles das flexibel ist, was Sie im Rahmen der bestehenden Gesetze und Ihrer Erwerbsmöglichkeiten nutzen, zum Beispiel vorgezogene Altersrente, Altersteilzeit, Teilrente bei Hinzuverdienst.

Faktisch könnte eine flexible Altersrente also heute schon existieren...

12 Antworten

Schiko.am 18.09.2009 | 18:00
Soll heißen, die Altersgrenze mit 65 Jahren vorzuverlegen. Den Rentenbeginn, wenn die Voraussetzungen hierzu gegeben sind schon mit 63 oder 62 zu be- antragen. Mit freundlichen Grüßen.
-_-am 18.09.2009 | 19:11
Renten wegen Alters sind nach § 33 Abs. 2 SGB 6: 1. Regelaltersrente, 2. Altersrente für langjährig Versicherte, 3. Altersrente für schwerbehinderte Menschen, 4. Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 5. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, 6. Altersrente für Frauen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__33.html "Flexible Altersrente" gibt es nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht, nur in der BLÖD-Zeitung.
Rentenkingam 18.09.2009 | 19:41
Hallo Horst, der Begriff ist eine Erfindung. Es gibt vorgezogene Altersrenten.Diese können bei Erfüllung dersog.Anspruchsvoraussetzungen auch vor dem 65. Lebensjahr ( bzw.67 Lebensjahr) beginnen.
Schiko.,am 18.09.2009 | 22:12
Sie haben natürlich recht. Es gibt ja auch keine Frührente. Haben Sie ja nicht aufgezählt. Bin aber auch der Meinung, es gibt keine Blödzeitung, auch keine Zeitung mit den großen Buchstaben"Bildzeitung" ist der Name, so sollten wird diese auch nennen. Was soll dies auch alles. MfG.
Immer Rechtam 19.09.2009 | 10:43
Auch wenn es eine Premiere ist, diesmal haben sie nicht Recht..Horst hatte nach der flexiblen Altersrente gefragt.Eine Frührente, wie sie sie nennen, den Begriff gibt es im übrigen auch nicht,also eine Rente wegen Erwerbsminderung ist KEINE Altersrente. Also bevor sie wieder zynisch werden, erstmal das Köpfchen einschalten,das ist nicht nur zum Hut tragen da...
Schiko.am 19.09.2009 | 12:30
Was mischen Sie sich da ein, gehen Sie lieber in den Keller zum Erbsen zählen. War weder zynisch, noch habe ich eine Behauptung aufgestellt. So wenig als es die Begrifflichkeit" flexible Altersrente" gibt so unzutreffend ist als Vergleich der Begriff" Frührente", man kann allenfalls früher in Rente gehen, wie dies Rentenking schon dargestellt hat. Solch Begriffe werden halt im Volksmund oft so genannt, obwohl es diese In Wirklichkeit nicht gibt. Ihre körperlichen Feststellungen verwenden Sie besser für sich selber. Mit freundlichen Grüßen.
Immer Rechtam 19.09.2009 | 16:29
Na na, nicht direkt so agressiv. Habe mich nur eingemischt,weil ich es für nicht richtig halte,wenn man den Fragesteller mit falschen Informationen verunsichert.Das ist ja schliesslich nicht der Sinn der Sache. Die Leute erwarten Hilfe, und nicht das sie falsch informiert werden. Wenn sie mal öfter im Keller Erbsen zählen würden, anstatt hier immer schön falsche Infos zu streuen,wäre den Usern auch mehr geholfen.Aber sie machen ja keine Fehler, das weiss ja jeder!!!!
Schiko Originalam 19.09.2009 | 19:39
Der Beitrag von gestern abend 22:12 Uhr stammt natürlich wieder vom Falschmünzer, wie man an der falschen Grußformel ("MfG" statt Mit freundlichen Grüßen) unschwer erkennen kann.
Für dumm verkaufenam 19.09.2009 | 20:02
Achsooo, und hier die Beiträge sind demnach auch nicht von Ihnen?? 14.09.2009, 11:04 Uhr 14.09.2009, 15:22 Uhr 10.09.2009, 7:59 Uhr Oh mann, sie halten echt alle für blöd hier. Einfach schlimm wie sie die User hier auf den Arm nehmen und für dumm verkaufen. Unglaublich.
Schikoam 19.09.2009 | 20:29
der vorhergehende Beitrag stammt natürlich nicht von mir, hier erlaubt sich jemand nur einen Scherz. mit freundlichen Grüßen
Franckam 20.09.2009 | 18:48
Sehr geehrter Herr Horst, offiziell (gem. DRV) gibt es diesen Begriff bzw. die Rente nicht. Die flexible Altersrente ist eine Forderung der FDP. Dies steht in deren Wahlprogramm. Damit ist folgendes gemeint: Die reguläre Altersrente wird mit dem 60. Lebensjahr (LJ.) erreicht. Der Versicherte kann ab dem 60. LJ. entscheiden, ob er eine Vollrente bezieht oder eine Teilente erhält und teilweise weiterarbeitet, wenn er will oder kann. Gruß Frank J. Kontz
Wolfgangam 21.09.2009 | 21:40
>Faktisch könnte eine flexible Altersrente also heute schon existieren... ...nicht dass es schon mal ein flexibles Altersruhegeld als (inoffiziellen) gesetzlichen Oberbegriff gegeben hätte (AR 63 sowie an Schwerbehinderte ab 60) - tatsächlich existieren wohl einige immer noch unflexibel in den Begrifflichkeiten der Vergangenheit ;-) Gruß w. ...B ' son (glaube ich) erwähnte es auch kürzlich, die AVG/RVO-Vorschriften wurden '92 ins SGB VI umgeschrieben und die alten/flexiblen Begriffe sind seit dem 'schlicht und einfach' weg - medial höchstens durch "vorgezogen" für alles vor 65/der neuen Regelaltersgrenze ersetzt.
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