In der Tat handelt es sich bei dem Begriff "flexible Altersrente" weder um einen Begriff aus dem Rentenrecht, noch wurde bisher ein solcher weder durch Rechtsprechung noch Marketingabteilung ge-prägt.
Es wäre aber durchaus denkbar, dass alles das flexibel ist, was Sie im Rahmen der bestehenden Gesetze und Ihrer Erwerbsmöglichkeiten nutzen, zum Beispiel vorgezogene Altersrente, Altersteilzeit, Teilrente bei Hinzuverdienst.
Faktisch könnte eine flexible Altersrente also heute schon existieren...