>> Es handelt sich um eine Abfindung (Einmalzahlung) ... , wird Ende Jan. 2020 gezahlt. Das Beschäftigungsverhältnis (ATZ) endet Ende Juli 2019, zum August 2019 plane ich vorgezogene Altersgrenze zu beantragen.
Demnach gilt die Abfindung also nicht als anrechenbarer Zuverdienst?
Nein.