Hallo Verwirrt,
soweit sich Ihre Frage auf die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente und gleichzeitiger Ausübung eines (Neben-)Jobs und deren versicherungsrechtlichen Auswirkungen bezieht, kann ich folgendes zusammenfassen:
1. Eine Beschäftigung neben einer (vorgezogenen) Altersrente bleibt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Die daraus gezahlten Beiträge werden dann erstmalig nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der Altersrente berücksichtigt.
2. Wird die Beschäftigung neben der Altersrente auch über die Regelaltersgrenze hinaus ausgeübt, besteht für diese Beschäftigung ab diesem Zeitpunkt dann Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf diese Versicherungsfreiheit kann dann jedoch mittels Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet werden. Soweit auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird und deshalb (weiterhin) volle Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt werden, so werden diese Beiträge dann jeweils (jährlich) zum 1.7. des Folgejahres in der Altersrente berücksichtigt.
Darüber hinaus können Sie sich über alle Fakten zum flexiblen Renteneinstieg (Flexirente) auch auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung informieren. Als Einstieg empfehle ich Ihnen folgenden Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03a_flexirentengesetz/00_flexirente_index_node.html
Ungeachtet dessen können Sie sich aber gern auch persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe beraten lassen.