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Experten-Antwort

Flexirente

von Tester16.01.2020 | 11:11
72 Ansichten
6 Antworten

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Ab welchem Alter ist eine Flexirente möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tester,

die "Flexirente" ist keine eigene Rentenart.

Gemeint damit ist Folgendes:

Wenn Sie eine Altersrente vor dem Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen und neben der Altersrente Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielen, dürfen Sie bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen. Liegt Ihr Hinzuverdienst über 6.300 Euro im Kalenderjahr, wird die Altersrente gekürzt oder es besteht gar kein Anspruch mehr.

Die Altersrente für langjährig Versicherte kann vorzeitig frühestens ab 63 in Anspruch genommen werden. Hierfür ist das Vorliegen von 35 Versicherungsjahren erforderlich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Klugpuperam 16.01.2020 | 11:24
Ab Rentenbeginn. (Kann bei Erwerbsminderungsrente recht früh sein. Bei Altersrenten geht es mit 62 los, bei GdB 50+ fast noch ein Jahr früher.)
Klugpuperam 16.01.2020 | 11:26
63, nicht 62. Und aktuell sind es noch fast 2 Jahre. Ab Jahrgang 1964 und Schwerbehinderung geht es frühestens mit 62 los.
testeram 16.01.2020 | 14:42
Heißt also frühestens ab 63. Wie lange vorher muß da ein Antrag gestellt werden? Wie hoch darf das zusätzliche Einkommen höchstens sein? Ich kommen in den Genuß der vorzeitigen Rente als besonders längjährig Versicherter (Jg 59), meine Wartezeit von 45 Jahren ist erfüllt. Wie weit mindert das dann meine zu erwartende Rente wenn ich nur noch halbtags arbeiten gehe?
senf-dazuam 16.01.2020 | 15:01
Die Rente wird abhängig vom Hinzuverdienst gekürzt, wenn Sie nur noch die Hälfte vom einem geringen Einkommen erhalten, bleiben Sie evtl. unter den 6300 Euro? Wenn Sie nun "nur noch" die Hälfte der BBG erhalten, dann wird die Rente ggf. nicht mehr zur Auszahlung kommen, da auf 0 gekürzt wird. Hängt halt davon ab ... Beim Antrag auf Rente geben Sie einfach an, dass Sie einen Hinzuverdienst von xxx erhalten werden, dann wird die Rente entsprechend gekürtzt ausgezahlt. Zum Juli wird dann geschaut, ob die Angaben gepasst haben und ob noch Rente nachzuzahlen oder zurückzufordern ist ...
W°lfgangam 16.01.2020 | 21:33
Zitat von tester anzeigenausblenden
Hallo tester, in Ihrer letzten Rentenauskunft *) ist bereits alles ausführlich zu allen möglichen Rentenarten dargestellt /Beginn /Abschläge und und und ...auch der Rechenweg des (höheren) Hinzuverdienstes/ü6300 EUR bei vorgezogener Altersrente - sofern Rentenauskunft nach 2017 erstellt -, sowie die Antragsfristen ...alles prima erklärt - und in ein paar langen 'Sitzungen' der Abkehr könnte sich das für Sie beste Ergebnis auf Knien errechnet einkehrend erschließen. Machen Sie es sich doch einfacher: suchen Sie die örtliche Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt auf und fragen gezielt nach, was 'Flexirente' für Sie ermöglicht, welche Optionen Ihnen Beschäftigung und paralleler Hinzuverdienst individuell möglich sind. *) sollte die letzte/turnusmäßige Rentenauskunft in 2014 ff. ausgeblieben sein (Gründe dafür hier uninteressant), können Sie hier eine aktuelle online anfordern/ist in 1 Woche im Briefkasten: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Für Hinzuverdienst neben Rente steht Ihnen dieser Online-Rechner zur Verfügung - 'spielen' Sie mit den Zahlen, beachten aber die Zeiträume Rente/Einkommen/Best-Wert!): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Gruß w.
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