Ich bin 61 und habe jetzt 2 Möglichkeiten:Altersrente für Schwerbehinderte mit Abschlag zu beabtragen oder Altersteilzeit. Außerdem könnte ich in 2 Jahren Altersrente w. Schw.ohne Abschlag bekommen. Kann man bei Altersteilzeit gleichzeitig eine Teilrente wegen Schw. mit Abschlag kombinieren, weil man ja bei der neuen Flexirente mehr dazu verdienen kann, praktisch die Altersteilzeit als Hinzuverdienst.
Dankeschön
ich sehe da Bedenken, da die ATZ grundsätzlich bei Beginn einer/jeder Altersrente endet - von 'nur' Teilrente steht in den Tarifverträgen nichts, insofern würde meiner Auffassung nach auch eine Teil-Altersrente das ATZ-Verhältnis sofort beenden.
Da das aber keine Rentenfrage ist, müssen Sie sich mit Ihrem AG, Ihrem Personalrat, Ihrer Gewerkschaft, Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht zu vorerst abstimmen.
Aus Sicht Flexirente könnte man Ihre Frage sicher beantworten, wenn die erwartete Rente und das ATZ-Einkommen sowie und der Hinzuverdienstdeckel bekannt wäre. Das sehe ich aber unter den oben genannten Gründen zunächst als nachrangig an.
Gruß
w.
Danke, hätt' ja sein können, dass sich mit der Flexirente etwas geändert hätte.
Die Arbeitsverträge und Tarifverträge haben sich durch das Flexigesetz mit Sicherheit nicht geändert.
Bin bei W*lfgang, dass dies keine Rentenfrage ist.
Hallo Urschlau,
ATZ ist gem. § 5 ATG = Altersteilzeitgesetz nur möglich bis zum Beginn einer Altersrente, dass schließt auch Teilrenten mit ein.
Der Sinn der ATZ ist ja die Versicherten möglichst lange in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten um Frühverrentung durch Personalabbau auf Kosten der DRV zu vermeiden.
Ob eine ATZ für 2 Jahre für Sie besser ist als eine AR für Schwerbehinderte kann hier keiner beurteilen, machen Sie einen Termin in der nächsten A+B Stelle der DRV, dann wissen Sie es.
Danke für den Tip und Ihre Mühe!