Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenRenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden mit einem prozentualen Besteuerungsanteil erfasst, dessen Höhe sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) Satz 3 EStG). Bei Rentenbeginn vor 2006 beträgt der Besteuerungsanteil 50 %, er erhöht sich bis 2020 schrittweise um 2 % pro Jahr bzw. ab 2020 um 1 % pro Jahr, sodass bei Rentenbeginn ab 2040 eine 100 %ige (nachgelagerte) Besteuerung erreicht wird.
Bei einem Rentenbeginn z.B. im Jahr 2017 werden 74% der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente (2017: 26%) und wird ab dem Folgejahr des Rentenbeginns für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.
Zu beachten ist, dass der zu Beginn der Rente festgelegte individuelle "Rentenfreibetrag" (in Euro) dazu führt, dass die jährlichen Rentenerhöhungen in voller Höhe versteuert werden. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen.
Fraglich ist hier, ob die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte nach Erreichen der Regelaltersgrenze von den Finanzbehörden als Rentenerhöhung eingestuft und somit in voller Höhe besteuert werden. Bei der Mütterrente hat eine neue Weisung der Finanzbehörden geklärt, wie die Besteuerung zu erfolgen hat. Denkbar wäre, dass es sich bei der Flexirente ähnlich verhalten wird.
Für konkrete steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, Ihren Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein.
Weitere Informationen zum Steuerrecht finden Sie in unserer Broschüre "Informationen zum Steuerrecht" oder auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/
5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/
01_national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/
Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/
steuerschaetzungen_einnahmen.html
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