Hallo,
durch die Flexirente wurde im § 101 ein neuer Absatz 1a eingefügt. Richtig ?
(früherer Rentenbeginn)
Kann hier jemand die neue Regelung zum Rentenbeginn etwas erläutern??
Was ich zum Beispiel nicht verstehe:
Wenn das Krankengeld endet (Aussteuerung) gibt es doch eigentlich dann Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung oder ??
Ist das noch so oder würde jetzt sofort die Rente greifen?? Danke!!