Hallo Stefan,
ja, Sie haben völlig recht. Wenn Sie das Antragsformular ausfüllen, reicht es aus, wenn Sie einfach die Vollrente beantragen. Durch die Anrechnung des Hinzuverdienstes würde automatisch eine Teilrente gezahlt, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Sie können aber auch Teilrente ankreuzen, wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Hinzuverdienst so hoch ist, dass nur eine Teilrente gezahlt werden kann. In dem Fall müssen Sie aber keinen Prozentsatz angeben.
Bereits im Rentenantrag eine Teilrente als Prozentsatz auszuwählen, ist für den Fall gedacht, dass jemand unabhängig von einem Hinzuverdienst (also auch ohne Hinzuverdienst) nur eine Teilrente beantragen möchte (siehe auch Beitrag von Werner67).