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Experten-Antwort

Flexirente

von Stefan18.10.2017 | 16:55
1522 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, die neue Flexirente scheint sehr kompliziert zu sein. Wenn man als Rentner weiter arbeiten möchte: Wann ist es eigentlich überhaupt sinnvoll bereits beim Rentenantrag eine Teilrente (Prozentsatz) auszuwählen?? Könnte man nicht einfach die Vollrente beantragen. Durch das weiter arbeiten und Anrechnung Hinzuverdienst kommt doch dann automatisch eine Teilrente raus oder?? Deshalb verstehe ich irgendwie nicht wieso ich mir vorher den Kopf zerbrechen soll wieviel Prozent Teilrente ich auswähle Oder was genau ist der Sinn dieser Regelung Danke für Aufklärung LG, Stefan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefan,

ja, Sie haben völlig recht. Wenn Sie das Antragsformular ausfüllen, reicht es aus, wenn Sie einfach die Vollrente beantragen. Durch die Anrechnung des Hinzuverdienstes würde automatisch eine Teilrente gezahlt, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Sie können aber auch Teilrente ankreuzen, wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Hinzuverdienst so hoch ist, dass nur eine Teilrente gezahlt werden kann. In dem Fall müssen Sie aber keinen Prozentsatz angeben.

Bereits im Rentenantrag eine Teilrente als Prozentsatz auszuwählen, ist für den Fall gedacht, dass jemand unabhängig von einem Hinzuverdienst (also auch ohne Hinzuverdienst) nur eine Teilrente beantragen möchte (siehe auch Beitrag von Werner67).

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19 Antworten

Fortitude oneam 18.10.2017 | 19:49
Hallo Stefan, schauen Sie mal hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/flexiren… Oder wenden Sie sich direkt und vertrauensvoll an User W*lfgang Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Privatam 18.10.2017 | 20:05
@Fortitude one Die Fragen von Stefan sind doch völlig anders.
Nad.am 18.10.2017 | 21:15
Zitat W*lfgang: "So ist es, es wird grundsätzlich eine Vollrente beantragt." Nein, so ist es nicht!! Es besteht die Möglichkeit direkt eine Teilrente zu beantragen!! So langsam aber sicher muss man sich für Sie Fremdschämen lieber W*lfgang
W*lfgangam 18.10.2017 | 20:59
Hallo Stefan, Sie müssen da keinen festen %-Satz selbst auswählen (das ist wieder eine andere Baustelle). Über Ihr Einkommen/Beschäftigung neben der Rente wird die %-Teilrente unmittelbar ermittelt. > Könnte man nicht einfach die Vollrente beantragen. Durch das weiter arbeiten und Anrechnung Hinzuverdienst kommt doch dann automatisch eine Teilrente raus oder?? So ist es, es wird grundsätzlich eine Vollrente beantragt. Fragen Sie aber mal rechtzeitig Ihre nächstgelegene Beratungsstelle DRV oder Versicherungsamt/Rathaus, welche individuellen Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie vor Ihrem anvisierten Rentenbeginn bereits Rente haben wollen/ob/wie schon möglich, oder durch geschickte Verschiebung des Rentenbeginns mit Weiterarbeit, noch ein paar EUR zusätzlich in Ihrem Portemonnaie landen können. Gruß w.
W*lfgangam 18.10.2017 | 21:55
...Sie kennen den Begriff 'grundsätzlich' - noch haben Sie meinen Beitrag komplett gelesen? Eher nicht, das eigene Fremdschämen überlasse ich nun Ihnen in einer Ecke Ihrer Wahl ;-) Gruß w.
Genervteram 19.10.2017 | 05:32
Mensch W*lfgang, dass Sie nicht wissen, dass man durchaus auch von Anfang an eine prozentuale Teilrente beantragen kann ist schon erstaunlich! Hoffentlich leidet Ihr Ego nicht zu sehr, da Sie ja glauben allwissend zu sein. Kleinere Brötchen backen würde Ihnen und diesem Forum sicherlich gut tun!
Nad.am 18.10.2017 | 22:18
Doch, doch mein arroganter W*lfgang! Aber tut mir leid - es verbleibt trotzdem bei meinen Ausführungen!
Werner67am 19.10.2017 | 11:29
Wenn man im Rentenantrag Vollrente ankreuzt und dann einen entsprechenden Hinzuverdienst (über 6.300 EUR) angibt, kommt automatisch eine dem Hinzuverdienst entsprechende Teilrente heraus. Die Option Teilrente kreuzt man nur an, wenn man unabhängig vom Hinzuverdienst eine Teilrente haben möchte. (obwohl man Anspruch auf eine Vollrente oder eine höhere Teilrente hätte.) Beispiel: jemand, der zu Hause seine Mutter pflegt, möchte die Regelaltersrente als 99%-Teilrente, damit die Pflegekasse weiterhin Beiträge zahlt ... Gruß Werner
W*lfgangam 19.10.2017 | 19:47
...in der Fremdschämecke ist noch Platz für Sie. Vielleicht war in meinen Antworten auch grundsätzlich zu viel Text für Sie enthalten, um die (zusätzliche) Möglichkeit ("andere Baustelle") einer selbst gewählten Teilrente herauszulesen ;-) Wenn Sie 'nerven' wollen, dann bitte vorher mit Lesen/Nachdenken/Verstehen .. Gruß w.
suchenwiam 19.10.2017 | 23:49
Kann ich daraus vereinfachend folgern, dass Flexirente 99% eher zu empfehlen ist? Es gibt dazu ja auch noch die offizielle Empfehlung bei anerkannter Pflege von Angehörigen. Mein Optimierungsproblem ist die Abfindung, die im Jahr nach Ende ATZ ausgezahlt wird und nach Fünftelregelung zu versteuern ist. Je weniger sonstiges Einkommen in dem Jahr anfällt, um so günstiger der Steuersatz. Wäre es also sinnvoll, in dem Jahr auf z.B. Flexirente 50% oder weniger zu optieren? Verwirrt...
Unwissendeam 19.10.2017 | 23:15
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Hallo Werner67,

so ist es, eine andere bewusste Teilrentenwahl fällt mir spontan gar nicht ein.

Nur so'n Quatsch mit Steuern, wenn die ermittelte Teilrente bei Hinzuverdienst oder auch eine Vollrente 'etwas zu hoch' wäre und eine kleinere Teilrente im Rahmen der Progression zu geringeren Steuernachzahlungen führen könnte/in der Summe ein Mehrwert wäre.

Ggf. sogar Teilrente, um andere Quasi-Sozialleistungen auszuschöpfen ...ich denke hier an Wohngeld/Lastenzuschuss, was bedürftigkeitsunabhängig ist ...dazu muss ich mal mit den KollegInnen aus den Nebenzimmern quatschen, rein interessehalber - auch wenn mir dabei glatte 5 Min. für eine Beratertätigkeit verloren gehen ;-)

Aber, das ist ja alles nicht unsere Baustelle.

Wie aber auch @Unwissende an anderer Stelle richtig sagte 'was ich leisten könnte ./. was ich noch leisten kann' im Hinblick auf die gesetzlichen Veränderungen /Vielfalt von Entscheidungsmöglichkeiten für die Versicherten /Druck der internen Controller - da ist eine 'rote Linie', um den Druck vom (eigenen) Deckel zu nehmen, um wenigstens noch das Machbare zu leisten. Die eigenen Ressourcen sind begrenzt, die Versicherten bleiben dabei leider auf der Strecke …und den Spagat vollziehe auch ich bereits, auch wenn meine Beiträge – hey, wir sind hier in einem Forum – eine andere Sprache sprechen ...doch wieder 'Gott-Modus', wen lass ich profitieren, sofern es die Zeit zulässt?! Ein *Scheiß-Gefühl, wenn man andere Zeiten/eine wesentlich entspanntere Rechtslage noch kennt...

Gruß

w.

Hallo W*lfgang, wie wär’s damit: Ein Versicherter möchte neben einer vorgezogenen Altersrente weiter arbeiten. Kurz vor Rentenbeginn wird er arbeitsunfähig. Die AU wird voraussichtlich länger andauern (schwerer Autounfall). Im ersten Monat wird er neben der Altersrente also noch Arbeitsentgelt erzielen (Lohnfortzahlung), im zweiten Monat wird er Krankengeld erhalten (nach Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung). Das Krankengeld ist höher als die Vollrente wegen Alters (siehe Rentenauskunft). Da das Krankengeld nicht als Hinzuverdienst angerechnet wird und das kalenderjährliche Arbeitsentgelt unter 6.300 Euro liegt (zählt ja nur ab Rentenbeginn!), könnte er eine Vollrente wegen Alters erhalten. Nach Beginn einer Vollrente wegen Alters hat er allerdings seinen Anspruch auf Krankengeld verwirkt (§ 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V). Beantragt er aber statt einer Vollrente wegen Alters nur eine Teilrente (das ist ja ggf. auch noch im Widerspruchsverfahren nachträglich möglich), behält er seinen Anspruch auf Krankengeld. Zwar wird die Altersrente auf das Krankengeld angerechnet, da das Krankengeld aber höher ist, macht er unterm Strich einen finanziellen Gewinn, wenn er nur eine Altersteilrente bezieht. Nebenbei kann er für den Teilrentenanteil, den er nicht in Anspruch nimmt, auch noch einen höheren Zugangsfaktor einstreichen. Zugegeben: die Fallkonstellation ist sicherlich selten. Aber wie man sieht, gibt es auch neben den Pflegepersonen Fälle, in denen sich eine Wahlteilrente lohnt. Und weil’s so schön ist, nun ein ganz perverser Fall: Ein Versicherter möchte neben einer vorgezogenen Altersrente weiter arbeiten. Da er in der Vergangenheit öfters mal länger im Krankengeldbezug stand, beantragt er „vorsichtshalber“ von vorneherein eine 99 % Teilrente, obwohl er bei Rentenbeginn im November bei einem Monatsgehalt von 3000,- € Anspruch auf die volle Rente hätte. Anfang Januar des Folgejahres wird er dann – ganz überraschend – von seinem Freund und Hausarzt krank geschrieben. Die Krankheit dauert leider das ganze Jahr an. Ergebnis: Er erhält auch in diesem Jahr die 99 % Teilrente, da sein kalenderjährlicher Hinzuverdienst unter 6300 € liegt und daher nicht zu einer niedrigeren Teilrente führt. Neben der Teilrente erhält er aber zusätzlich ab Ende Februar das volle Krankengeld ausgezahlt. Denn Krankengeld ist ja kein anrechenbarer Hinzuverdienst. Andererseits wird die Rente in diesem Fall auch nicht auf das Krankengeld angerechnet, weil der Rentenbeginn vor der Arbeitsunfähigkeit liegt (§ 50 Abs. 2 letzter Halbsatz SGB V). Da soll also noch mal einer sagen, die frei gewählte Teilrente sei eine Regelung, die niemand braucht. Das stimmt nicht: Sie ist eine der ganz wenigen Regelungen im SGB, die einen doppelten Bezug von (nahezu vollen) Sozialleistungen ermöglicht... So, lieber W*lfgang, jetzt müssen Sie sich gut überlegen, wie Sie Ihre Versicherten zukünftig beraten wollen und welche Beratung Sie noch mit Ihrem Berufsethos vereinbaren können ... ;-) In diesem Sinne - eine geruhsame Nacht Unwissende
Dr. jur.am 20.10.2017 | 09:30
Hallo zusammen, meine Theorie zur Wunsch-Teilrente ist folgende: Der Versicherte kann sich bereits im Vorfeld ausrechnen (lassen), wieviel er zum Beispiel bei einer Teilrente in Höhe von 40 Prozent hinzuverdienen darf. Mit dieser Information geht er zu seinem Arbeitgeber und vereinbart Teilzeit mit genau diesem Bruttoverdienst. Jetzt erzielt der Versicherte folgende Einkünfte: Teilrente (40 Prozent) + Teilzeit-Gehalt Der Vorteil für den Versicherten: Er muss nicht vor der Spitzabrechnung am 1. Juli zittern! Er weiß ja bereits, dass er die Hinzuverdienstgrenze für die 40 Prozent-Teilrente einhält (also keine Sorgen wegen Überzahlung) Was meint ihr zu meiner Theorie?? Liebe Grüße Dr. jur.
W*lfgangam 19.10.2017 | 20:37
Zitat von Werner67 anzeigenausblenden
Hallo Werner67, so ist es, eine andere bewusste Teilrentenwahl fällt mir spontan gar nicht ein. Nur so'n Quatsch mit Steuern, wenn die ermittelte Teilrente bei Hinzuverdienst oder auch eine Vollrente 'etwas zu hoch' wäre und eine kleinere Teilrente im Rahmen der Progression zu geringeren Steuernachzahlungen führen könnte/in der Summe ein Mehrwert wäre. Ggf. sogar Teilrente, um andere Quasi-Sozialleistungen auszuschöpfen ...ich denke hier an Wohngeld/Lastenzuschuss, was bedürftigkeitsunabhängig ist ...dazu muss ich mal mit den KollegInnen aus den Nebenzimmern quatschen, rein interessehalber - auch wenn mir dabei glatte 5 Min. für eine Beratertätigkeit verloren gehen ;-) Aber, das ist ja alles nicht unsere Baustelle. Wie aber auch @Unwissende an anderer Stelle richtig sagte 'was ich leisten könnte ./. was ich noch leisten kann' im Hinblick auf die gesetzlichen Veränderungen /Vielfalt von Entscheidungsmöglichkeiten für die Versicherten /Druck der internen Controller - da ist eine 'rote Linie', um den Druck vom (eigenen) Deckel zu nehmen, um wenigstens noch das Machbare zu leisten. Die eigenen Ressourcen sind begrenzt, die Versicherten bleiben dabei leider auf der Strecke …und den Spagat vollziehe auch ich bereits, auch wenn meine Beiträge – hey, wir sind hier in einem Forum – eine andere Sprache sprechen ...doch wieder 'Gott-Modus', wen lass ich profitieren, sofern es die Zeit zulässt?! Ein *Scheiß-Gefühl, wenn man andere Zeiten/eine wesentlich entspanntere Rechtslage noch kennt... Gruß w.
Konjunkturam 20.10.2017 | 14:14
Vielleicht wollen die Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch freiwillige Beiträge zahlen. Dafür darf es ja keine Vollrente sein.
Abstraktam 20.10.2017 | 14:40
Wer die Regelaltersrente (67) gesund erreicht, kann sich glücklich schätzen. Da Sie ja die Konjunktur sind, gehören Sie zu denen (1%) die nach der Regelaltersrente noch fleißig Beträge einzahlen.
das ist ja unsinnam 20.10.2017 | 19:04
Zitat von Dr. jur. anzeigenausblenden
wenn er einen festen bruttoverdienst mit dem arbeitgeber vereinbart muß er nicht vor der spitzabrechnung zittern da er ja weiß daß sich sein fest vereinbarter hinzuverdienst bei der spitzabrechnung nicht ändert. außerdem ist es totaler schwachsinn daß man sowohl seine arbeitszeit als auch sein gehalt danach ausrichtet eine rente zu 40 % zu erhalten. wer macht denn sowas und welcher arbeitgeber macht das mit?
W*lfgangam 20.10.2017 | 20:07
Zitat von Dr. jur. anzeigenausblenden
Hallo Dr jur., Vorteil, welcher Vorteil? zu Zittern fängt er dann an, wenn sich in der Nachbetrachtung herausstellt, dass er einen zu kleinen festen Teilrenten%satz gewählt hat ;-) Insofern informiert er sich, welcher Hinzuverdienst erwartet wird, bei seiner 'Wunsch-Teilrente - macht dann vielleicht um 1-3 % erhöhten Hinzuverdienst (Vordruck R0230) geltend und freut sich im Rahmen der Spitzabrechnung noch über eine Nachzahlung - statt von vorne herein durch einen zu kleinen festen %-Satz Rente zu verschenken ...und selbst Nachkommastellen kann er sich ja nicht aussuchen. Gruß w.
Genervteram 22.10.2017 | 09:43
§ 50 Abs. 2 letzter Halbsatz SGB V
...wirklich pervers! - 'The Walking Dead' ist dagegen ja nur Kindergartenförmchenklauerei. Ich behalt das mal im Blick, falls ein derart Siechender mit Gedärm hinterhergeschleppt Zugang zu meinem Beratungsschemel findet - und werde mich dabei an Ihre Worte erinnern ...da war was mit 50 aus V ;-) Gruß w.
Eher unwahrscheinlich, bei den wenigen Versicherten, die sich noch an ein Versicherungsamt einer Kommune wenden (können)!
Genervter Brezensalzeram 22.10.2017 | 12:18
Zitat von Genervter anzeigenausblenden
...wirklich pervers! - 'The Walking Dead' ist dagegen ja nur Kindergartenförmchenklauerei. Ich behalt das mal im Blick, falls ein derart Siechender mit Gedärm hinterhergeschleppt Zugang zu meinem Beratungsschemel findet - und werde mich dabei an Ihre Worte erinnern ...da war was mit 50 aus V ;-) Gruß w.
Eher unwahrscheinlich, bei den wenigen Versicherten, die sich noch an ein Versicherungsamt einer Kommune wenden (können)!
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