Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Flexirente als Teilrente

von Manfred06.10.2020 | 15:38
94 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo und guten Tag Ich beabsichtige mit 63 eine 50-% Teilrente als Flexirente in Anspruch zu nehmen. ich bin Geburtsjahr 1960, so dass ich mit 40 Monaten Abschlag zu rechnen habe. Ich hatte letzte Woche einen Rentenberatungstermin. War leider sehr enttäuschend. Der Kollege war leider nicht in der Lage mir die Auswirkungen einer Flexirente als Teilrente auf die spätere Vollrente auszurechnen. Insbesondere der Passus "Der nicht in Anspruch genommene Rentenanteil erhält bei einer späteren höheren Rente einen geringeren Abschlag als der bereits bezogene Rentenanteil" war im gar nicht bekannt. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Gibt es einen Onlinerechner, mit dem ich diese Fragestellung beantworten kann? Vielen Dank schon mal Manfred

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen "von Tipp" ist zuzustimmen. Danach erhalten die nicht in Anspruch genommenen Rententeile ( wie vorgetragen 50 %) den Rentenabschlag, der sich im Zeitpunkt des vollständig in Anspruch genommenen Rentenanspruchs ergibt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

W°lfgangam 06.10.2020 | 19:57
Hallo Manfred, NEIN, ein erfahrener (staatlicher) Rentenberater hätte Ihnen da zu einem aktuellen Ergebnis zu Ihren Fragen vielleicht verholfen. Leider ist das Rentenrecht dermaßen kompliziert geworden, dass - auch im Hinblick auf (Teil-)FlexiRente - eine extreme/gewünschte 'Optimierungsberatung' eher nicht möglich ist (es sei denn, da sitzt vor Ihnen ein 'alter Sack' als Berater, der das auch noch locker mit 1-2-3 Blicken auf Reihe kriegt ;-)) Es gibt einen Rechner (RV-Win, kostenpflichtig), der privaten Rentenberatern (kostenpflichtig) es ermöglicht, eine genauere Berechnung anzustellen. Der geschätzte User @Jonny spendiert Ihnen dazu vielleicht noch ein paar Gedanken... Gruß w.
Tippam 06.10.2020 | 19:58
Eigentlich sagt der von Ihnen zitierte Satz doch alles aus. Die nicht in Anspruch genommenen 50% erhalten nur den Abschlag, der sich am Zeitpunkt der komplett in Anspruch genommenen Rente ergibt. Meines Wissens gibt es hierfür auch keine öffentlichen Berechnungsprogramme. Jonny kann Ihnen das sicher anhand fiktiver Zahlen vorrechnen. Da Sie aber frühestens 2023 in Rente gehen können, sind die Zahlen zeitbedingt spekulativ. Eventuell wäre es sogar einen Versuch wert, unter Angabe des von Ihnen geplanten Teirentenbezugs, des fiktiven Hinzuverdientes und des Zeitpunkts des Beginns der Vollrente eine Proberentenberechnung anzufordern.
Manfredam 06.10.2020 | 22:46
Danke schon mal für die ersten Einschätzungen. Es ist schon sehr verwunderlich, das bei den gewerblichen Rentenberatern so eine Berechnung durchaus möglich zu sein scheint. Nach Aussage einer telefonischen Rentenberatung bei der Hotline der DRV sollte ein normaler Rentenberater das simulieren können. Meine Erfahrung bei dem anschließendem persönlichen Beratungsgespräch war da schon sehr ernüchternd. 3 Zahlen, die man online auch selbst eroieren kann mit Bleistift auf einem Blatt Papier. Kein Ansprechpartner etc..... Schade. Ich hoffe nicht, dass diese Rt von Beratung repräsentativ war.
Werner67am 07.10.2020 | 08:52
Das Problem ist, dass eine 50%-Teilrente ausgesprochen unwahrscheinlich ist. Meist wird daraus eine 44,98%-Teilrente oder eine 52,46%-Teilrente oder etwas ähnlich Verdrehtes, weil der tatsächliche Hinzuverdienst nie exakt zu der angedachten Teilrente passt. (Man könnte zwar eine Wunsch-Teilrente von 50% beantragen, dabei verzichtet man aber i.d.R. auf Geld weil es keine Nachzahlung gibt wenn man doch weniger verdient. Deshalb ist das nicht empfehlenswert.) Meist ändert sich der Teilrentenanteil dann auch noch mit jeder Rentenanpassung (durch die Spitzabrechnung) und jedes mal sind die Abschläge für einen Teil der Rente neu zu berechnen. Solche Berechnungen sind übrigens selbst dann sehr schwer nachzuvollziehen, wenn man bei einem Rentner die maschinelle Berechnung (Spitzabrechnung) bereits vor sich liegen hat. Daraus folgt, dass eine Prognose nie genau sein kann sondern immer nur eine grobe Schätzung abgibt. Ein maschinelles Prognoseprogramm zu entwickeln wäre sicherlich möglich. Der Aufwand stünde aber wegen der o.g. Ungenauigkeiten einer Simulation in keinem Verhältnis zum Nutzen. Mag sein, dass die privaten Rentenberater ein solches Programm entwickelt haben. Aber letztendlich bezahlten Sie dann für etwas, was sicherlich schicker aussieht als die Bleistift-Berechnung des DRV-Beraters – ob es Ihnen dann aber tatsächlich einen größeren Nutzen bringt ist fraglich.
Berateram 07.10.2020 | 09:16
Wer für derartige "Prognosen" bei einem privaten Rentenberater Geld bezahlt, sollte sich vorher über den finanziellen Aufwand und den daraus dann resultierenden Nutzen ernsthaft Gedanken machen.
KSCam 07.10.2020 | 19:48
Als "alter Sack" in der Beratung kann ich Ihnen sagen, dass solche "Bleistiftprognosen" oft sogar ziemlich gut sind. Aber das hängt eben von dem Berater ab, den Sie "erwischt" haben. Und da gibt es wie überall im Leben die "Gaus´sche Normalverteilung", d.h. manchmal zieht man das Ass und manchmal die Karo 7. Und wenn dafür gesorgt ist dass jeder Berater "beliebig viel Zeit" hat und "alle verfügbare Technik" und er "fit in jeder Anwendung" ist und zu jeder Neuerung umfangreich geschult, dann klappt alles. Aber das ist dann eine Frage des Geldes und der Kapazitäten. Solange ich als Berater von Termin zu Termin im Halbstundentakt hetze und zwischendurch noch Telefonate bekomme ist eben nicht jeder Kundenwunsch erfüllbar. Der private RB hat jede Menge Zeit, die er Ihnen dann aber in Rechnung stellt. PS: auch der Berater berät nicht jeden gleich gern, auch das gibt es "Asse" oder halt Geschiedene mit Doppelnamen.....
Oh Mannam 08.10.2020 | 22:17
manchmal zieht man das Ass und manchmal die Karo 7.
:-))) ...der ist gut, wirklich gut! Hallo KSC, sowohl als auch, da bin auf beiden Seiten der Schreibtischsitzenden bei Ihnen *g Gruß w. PS: die Karo 7 wird gefühlt aber immer öfter vom Stapel gezogen ;-)
Wenn Du die Karten gemischt hast, sogar ganz sicher!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026