Hallo Dahlke,
sofern die Voraussetzungen für eine vorgezogenen Altersrente erfüllt werden (Wartezeit, ggf. Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50)ist der Bezug einer solchen - auch als Teilrente - möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen bzw. von dort eine Rentenauskunft anzufordern, aus der Sie entnehmen können, ob und zu welchen „Konditionen“ eine entsprechender Altersrentenanspruch speziell für Sie besteht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung