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Experten-Antwort

Flexirente - Bewertung zur Vollrente ab neuem Jahr unklar

von In der Rente20.01.2020 | 20:12
74 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Mitstreiter und Experten, in 2019 hatte ich Rentenbezug und Hinzuverdienst, sowie später noch einen Minijob. Der Rentenbeginn war der 01.05.2019, mein Hinzuverdienst wurde mit 14.176 taxiert, soweit ok. Ab Oktober habe ich noch einen Minijob mit 375€, der duch eigene Beiträge rentensteigernd wirkt. Mitte November hatte ich die Vollrente beantragt, weil mein Hinzuverdienst in 2020 erheblich geringer ist; nur noch der Minijob. Der Rentenbescheid wurde neu ausgestellt. Zu Grunde lagen die Rentenpunkte bis zum April als Basis für die Rente ab 2020, die Berechnung war auch korrekt. Erwartet hätte ich allerdings, dass mein korrekter Hinzuverdienst in 2019 von 14.488€ als neue Basis zu Grunde gelegt würde. Die Veränderung beträgt immerhin mehr als 10%. Die Beiträge vom Minijob (3*725) fehlen auch, die werden wohl automatisch am 01.07.2020 nachberechnet. Ich ging davon aus, dass mein Antrag zur Vollrente und der Hinweis mit der Hinzuverdienständerung von über 10% genügt hätte, das neu zu berechnen. Kann ich Widerspruch einlegen und um Berücksichtigung der tatsächlichen Beträge bitten?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User,

anhand Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass Sie Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen.

Erhöhungen des Hinzuverdienstes werden im laufenden Jahr nur berücksichtigt, wenn die Änderung mindestens 10% beträgt und Auswirkungen auf den Rentenanspruch haben. Die Berücksichtigung erfolgt außerdem nur für die Zukunft. Bei einer Antragstellung im November 2019 ist es denkbar, dass aus technischen Gründen die Berücksichtigung bei der Zahlung der Rente für Dezember 2019 nicht mehr möglich war. Der erhöhte Hinzuverdienst 2019 kann dann erst bei der Spitzabrechnung zum 01.07.2020 berücksichtigt werden.

Beiträge aus dem ausgeübten Minijob können erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze bei der Rente berücksichtigt werden. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze jeweils zum 01.07. des Folgejahres. Sollten Sie noch genauere Auskünfte benötigen, sollten Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

zum 01.08.2020 ist die Berechnung für 2019 unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verdienstes durchzuführen.

Zu diesem Zeitpunkt sind auch die Zuschläge für die während des Rentenbezuges eingezahlten Beiträge zu errechnen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wir denken, was gesagt werden musste, ist gesagt. Wir schließen den Thread....

Mit vielen Grüßen

Ihr Admin

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11 Antworten

In der Renteam 21.01.2020 | 16:48
Das ist korrekt. Meine Regelaltersgrenze ist 08/2020 und die Rente ist abschlagsfrei. Das ist in meinem Fall nicht richtig. Der Hinzuverdienst bezog sich auf Mai/Juni mit letztem EK (Prämienzahlung) im Juli - bezog sich noch auf Juni. Allerdings stellte ich gerade fest, dass im Versicherungsverlauf dieses EK nicht aufgeführt ist. Das könnte der Grund sein. Das hatte ich bisher anders verstanden. Das mit der Spitzabrechnung ist ja ok, nur in meinem Fall müsste ich dann noch ein Jahr bis 07/21 warten. Dass kann doch so nicht sein?
KSCam 21.01.2020 | 18:23
Sehe ich "den Fall" so richtig? Sie sind zum 01.05.19 in Rente gegangen und haben die Prognose abgegeben dass der Zuverdienst fürs restliche Jahr 14176 € betragen wird. Dieser Zuverdienst ist irgendwann im Juni/Juli 19 angefallen, ab Oktober hatten Sie nur noch den Minijob mit knapp 400 € im Monat. Lösung: Da Ihr prognostizierter Verdienst ab Mai 19 über 6300 € lag, bekamen Sie ab Mai eine um ca 260 € gekürzte Teilrente. Ab Januar 2020 müssten Sie die volle Rente bekommen (weil Sie bis zur Regelaltersgrenze unter 6300 € verdienen). Im Sommer 2020 gibt es die Spitzabrechnung für 2019, da wird geprüft ob Sie die 14176 genau eingehalten haben oder mehr oder weniger verdient haben. Da gibts dann eine Nachzahlung oder eine Rückforderung. Ab Regelalter (08/2020) gibt es Zuschläge für die ab Mai 2019 dazu gekommenen Beiträge (Minijob und die ca 14.000 €). So verstehe ich den Sachverhalt, wenn Sie was grundsätzlich anderes erwartet haben haben Sie entweder Flexi nicht richtig verstanden oder sich nicht ausreichend vorher informiert.
In der Renteam 21.01.2020 | 19:16
Verehrter KSC, vielen Dank für das erste Statement. Sie sehen den Fall richtig. Ich bekomme auch die volle Rente zum 01.01.2020, allerdings auf Basis vom 30.04.19/01.05.19. Der Hinzuverdienst bis zum Dezember 2019 beträgt 14.488. Entgegen meiner ersten Antwort ist der nun im Versicherungsverlauf, den ich heute abgerufen habe, dokumentiert. Der Hinzuverdienst von 2019 in Höhe von 14.488 weicht aber deutlich zu dem Hinzuverdienst 2020 (12x375=4500) ab! Das sind doch mehr als 10%. Die Vollrente ist also, wie sie richtig vermuteten, erst mal korrekt. Ist es auch in Ordnung, dass der Hinzuverdienst in 2019, Stand Dezember 2019 nicht zu einer Neuberechnung der neu erworbenen Anteilspunkte zum Start am 01.01.2020 der Vollrente führt? Den Vorwurf der Uninformiertheit lasse ich mal im Raum stehen. Die Details der Flexirente sind sehr komplex und zur Klärung ist dieses Forum ja da. Viele Grüße
KSCam 21.01.2020 | 19:20
ja das wirkt sich erst mit Beginn der RegelAR aus (8/2020).
In der Renteam 22.01.2020 | 18:00
Vielen Dank für die bisherigen Antworten! Meine Regelaltersgrenze ist der 01.08.2020. Ich vollende also meine Regelaltergrenze im Juli 2020. Der Minijob besteht noch bis 12/20. Zum 01.07.2020 werden die 14.488 aus dem Hinzuverdienst und die Einkünfte aus Minijob (hier Oktober-Juni) 9x375€ auch am 01.07.2020 berücksichtigt. Da muß ich dann nachzahlen: Differenz aus Hinzuverdienst plus 3 mal Minijob. Sowei alles verstanden. Was passiert den in den vier Wochen bis zum 01.08.2020? Wird da der Bescheid nochmals geändert - es sind ja nur ein paar Cent - oder wird das am 01.07.2020 bzw. im Juli bereits berücksichtigt?
KSCam 22.01.2020 | 21:31
Versuchen Sie doch bitte sich in die Systematik des Gesetzes hineinzudenken: Die Spitzabrechnung, also die Prüfung ob die Prognose des Vorjahres sich bestätigt hat wird immer zum 01.07. des Folgejahres gemacht. So stehts im Gesetz. Und Beiträge die ab dem ursprünglichen Rentenbeginn noch dazukommen, ergeben ab Regelalter Zuschläge. Auch das steht so im Gesetz. Da sie einen Monat nach dem 1.7.20 das Regelalter erreichen bedeutet das bei Ihnen dass sich in 2 aufeinanderfolgenden Monaten etwas ändert. Das eine um einen Monat vorziehen, weil Sie das persönlich praktischer finden, geht nicht - denn das steht eben nicht so (wie Sie es gerne hätten) im Gesetz. Oder meinen Sie der Gesetzgeber hätte noch einen Sonderpassus für Sie einbauen sollen? Schönen Abend
In der Renteam 01.02.2020 | 17:11
Verehrter KSC, vielen Dank für ihre Erläuterungen und ihre Geduld. Die Systematik des Gesetzes ist mir nicht so fremd wie sie vermuten. Ich will das auch nicht einen Monat vorziehen oder einen Sonderpassus im Gesetz haben. Die Anmerkung erfolgte im Sinne der Mehr-Arbeit der DRV, die zur Zeit sehr ausgelastet ist. Aber Gesetz ist eben Gesetz. Für die Zukunft würde ich mir wünschen, wenn sie - nach meinem Empfinden weniger gereizt - sachlicher antworten würden. Wenn sie viel im Amt/Behörde zu tun haben, sollten sie abends etwas kürzer treten. Die Mitwirkung im Forum ist ehrenamtlich und keiner verlangt ständige Präsens der Berater. Viel Grüße
Verständnisam 01.02.2020 | 19:56
Genauso verlangt aber dieses Forum auch keine überflüssigen, rein theoretische Fragen von Versicherten wie Ihnen, die scheinbar nichts besseres zu tun haben, wie im Übrigen viele andere Fragensteller auch. In diesem Sinne wäre es tatsächlich besser, es würde nur noch ein Experte antworten, auch wenn man dann tagelang auf eine Antwort warten müsste. Die Antworten und Hilfen der „Hobbyexperten“ scheinen die Fragesteller hier stark zu unterschätzen und auch zu wenig wertzuschätzen.
W°lfgangam 01.02.2020 | 20:06
Genauso verlangt aber dieses Forum auch keine überflüssigen, rein theoretische Fragen von Versicherten wie Ihnen, die scheinbar nichts besseres zu tun haben, wie im Übrigen viele andere Fragensteller auch. In diesem Sinne wäre es tatsächlich besser, es würde nur noch ein Experte antworten, auch wenn man dann tagelang auf eine Antwort warten müsste. Die Antworten und Hilfen der „Hobbyexperten“ scheinen die Fragesteller hier stark zu unterschätzen und auch zu wenig wertzuschätzen.
Gute Idee. Mal sehen wie dann die Fragenden auf die lange ausbleibenden Antworten reagieren würden. In vielen Fällen muss doch ein Experte nur noch die Antwort der „Hobbyexperten“ bestätigen.
Auf keinen Fall. Was soll ich denn dann in meiner Freizeit machen?
In der Renteam 12.02.2020 | 21:45
Zitat von Verständnis anzeigenausblenden
Guten Abend liebe Mitstreiter, ich hätte ja nicht gedacht, dass das weitere Kreise zieht.. Das sind keine theoretischen Fragen, wie ihr Enlass suggerieren würde. Das ist aus meiner Praxis und ganz klar ersichtlich! Und wenn sie dem nicht folgen können, sind sie hier sowieso falsch. Also: Einfach nicht mitlesen und gut ist es. PS: Das mit der Freizeit...:) Viele Grüsse an den freilaufenden W°lfshund, der mir manchen Tipp und Inspiration gegeben hat - auch in seiner arbeitsfreien Zeit.
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